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Die Kanzlei A. Martin ist in Deutschland an zwei Standorten und in Polen an einem Standort vertreten. In Deutschland besteht eine Kanzlei in MV (Löcknitz) und eine Zweigstelle in Berlin (Marzahn-Hellersdorf). In Marzahn ist RA Martin seit dem Jahr 2009 vertreten, seit Oktober 2010 in der Marzahner Promenade 22 in 12679 Berlin in der Nähe vom Eastgate und dem S-Bahnhof “Marzahn” (S-Bahn Nr. 7)/ Le Prom.
Rechtsanwalt A. Martin - Kanzlei Marzahn (Zweigstelle/Berlin)
Marzahner Promenade 22,
Rechtsanwalt -Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht
- Nähe/ Eastgate -
12679 Berlin-Marzahn
Tel.: 030/74921655
Fax: 030/74923818
Mobil: 0152 3910986
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Telefon: 030 74 92 1655
Kanzlei Marzahn
Rechtsanwalt Martin ist seit dem Jahr 2003 als Rechtsanwalt zugelassen. In Berlin Marzahn befindet sich die Zweigstelle der Anwaltskanzlei in verkehrsgünstiger Lage (Nähe Eastgate/ S-Bahnhof Marzahn). In der Kanzlei in Marzahn werden von Anwalt Martin überwiegend - aber nicht ausschließlich - arbeitsrechtliche Fälle, vor allem Kündigungsschutzmandate und Klagen auf Arbeitslohn , aber auch Scheidungen und Verkehrsunfälle bearbeitet.
Anwalt Martin beschäftigt sich in der Kanzlei (darüber hinaus) überwiegend mit folgenden Rechtsproblemen/Rechtsgebieten:
- Kündigung von Arbeitsverträgen/ Abfindungen / Arbeitslohn/ Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht Berlin/ Entfristungsklagen/ Entfernung von Abmahnungen (Arbeitsrecht)
- Scheidung/ Unterhalt / Sorgerecht (Familienrecht)
- Erbschein/ Erbauseinandersetzung/Pflichtteil (Erbrecht)
- Verkehrsunfall / Bußgeld / Ordnungswidrigkeit/ Fahrverbot (Verkehrsrecht/ Bußgeldrecht)
- Strafverfahren (Strafrecht/Strafverteidigung)
- Inkasso/ Forderungseinzug (in Deutschland und in Polen)
Eine anwaltliche Vertretung ist vor folgenden Gerichten in Berlin möglich:
- Arbeitsgericht Berlin
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
- Amtsgericht Lichtenberg/ Zweigstelle Hohenschönhausen (zuständig für Marzahn-Hellersdorf)
- Amtsgericht - Familiengericht- Tempelhof-Kreuzberg (zuständig für Familiensachen in Marzahn)
- Landgericht Berlin I und II (Straf- und Zivilsachen)
- Kammergericht (OLG Berlin)
Am Anfang steht fast immer die Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt des Vertrauens. In Berlin Marzahn-Hellersdorf steht Anwalt Martin den Mandanten gern für eine Erstberatung im Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und im Strafrecht gern zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass ein Anwalt standesrechtlich keine kostenlose Rechtsberatung durchführen darf.
Kostenlose Rechtsauskunft/ Rechtsberatung durch einen Rechtsanwal in Berlin?
Viele Mandanten suchen im Internet z.B. “Rechtsberatung Rechtsanwalt Berlin kostenlos” oder “kostenlose Rechtsberatung Berlin durch Rechtsanwalt” oder einfach “ Anwalt Rechtsberatung Marzahn umsonst”. Dabei wird häufig übersehen, dass eine anwaltliche Beratung keine Billigdienstleistung ist, sondern eine hohe Qualifikation voraussetzt. Nicht umsonst dauert es ungefähr 7 Jahre bis man Rechtsanwalt ist. Die kostenlose - geschäftliche Rechtsberatung durch einen Anwalt ist - in der Regel - nicht erlaubt, was auch richtig ist. Von daher wird von Anwalt Martin keine kostenlose Beratung angeboten und daraum gebeten auch von telefonischen Anfragen zu juristischen Fällen - an Stelle einer Erstberatung - abzusehen. Gern berät Rechtsanwalt Martin aber Mandanten - gegen eine angemesse Gebühr - in der Zweigstelle in Marzahn-Hellersdorf.
anwaltliche Rechtsberatung im Arbeitsrecht
Bei der Rechtsberatung im Arbeitsrecht verschafft sich der Rechtsanwalt zunächst einen Überblick über den Sachverhalt. Gerade bei Kündigungen müssen alle notwendigen Fristen notiert werden. Der Anwalt wird dann die Erfolgsaussichten im Klageverfahren (z.B. bei Klagen auf Arbeitslohn/ Kündigungsschutzklagen) einschätzen und zudem die Finanzierung des Arbeitsgerichtsverfahrens vor dem Arbeitsgericht Berlin abklären.
Frist 1 Woche für Rüge der fehlenden Vollmacht bei Kündigung
Häufig wird übersehen, dass bei einer ausgesprochenen Kündigung durch den Arbeitgeber nicht allein die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage läuft, sondern auch eine Frist von maximal 1 Woche für die Rüge der Nichtvorlage einer Vollmacht bei Kündigung durch einer anderen Person als den Arbeitgeber nach § 174 BGB. Von daher sollte der Arbeitnehmer schon kurz nach dem Erhalt der Kündigung einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Die 3-Wochenfrist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage beachten!
Gerade bei Kündigungen muss beachtet werden, dass die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage ab dem Zugang/ Erhalt der Kündigung zu laufen beginnt. Diese beträgt 3 Wochen. Zu beachten ist auch, dass noch vor der Klageerhebung die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einzuholen ist (dies macht in der Regel die Anwaltskanzlei - aber ein Anruf bei der Rechtsschutz kann nicht schaden!).
das Beratungsgespräch im Arbeitsrecht
Zur Beratung im Arbeitsrecht sollten folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- Arbeitsvertrag
- letzten 3 Lohnbescheinigungen
- Ergänzngen vom Arbeitsvertrag
- Kündigung
- Abmahnungen (falls vorhanden)
- Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber in der Sache
- Versicherungsschein der Rechtsschutzversicherung oder Schadennummer
- Prozesskostenhilfeunterlagen / Beratungshilfeschein
Außerdem kann es sinnvoll sein, wenn zuvor bei der Rechtsschutzversicherung (Schaden-Hotline) angerufen wurde, ob die Beratung übernommen wird (auf Selbstbeteiligung achten!). Dies macht deshalb Sinn, da der Anwalt erst im Beratungsgespräch dort anrufen kann - da er den Sachverhalt dann auch erst erfährt - dann können aber ggfs. schon Gebühren entstanden sein bzw. bei Absage durch die Rechtsschutzversicherung haben sowohl Anwalt als auch Mandant ihre “Zeit” vergeudet. Von daher macht die vorherige Klärung durch den Mandanten - aber auch durch uns, wenn gewünscht- Sinn und spart
häufige Versagungsgründe der Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht
Viele Mandanten können sich kaum vorstellen, dass ihre Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht die Erstberatung oder die Vertretung außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht nicht übernimmt, hier die häufigsten Versagungsgründe:
- Versicherungsprämie nicht gezahlt
- es liegt kein Rechtsschutzfall vor (z.B. nur bei Überprüfung eines Arbeitsvertrages ohne Anlass)
- Person ist nicht mitversichert
- Wartezeit nicht eingehalten (meist 6 Monate)
Rechtsberatung im Familienrecht durch Rechtsanwalt
Wer sich im Familienrecht (Scheidung/ Unterhalt / Sorge /Vermögensaufteilung) beraten lassen möchte, der sollte das Familienbuch (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder) zum Beratungstermin beim Anwalt mitnehmen.
Wichig sind
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden der Kinder
- Unterhaltstitel (Jugendamtsurkunde/ Urteil)
- Schriftverkehr mit dem Jugendamt
- Schriftverkehr mit der Gegenseite
- Schriftverkehr mit dem Familiengericht
Rechtsberatung im Erbrecht
Die Beratung durch einen Anwalt im Erbrecht in Marzahn ist meist stark von Emotionen geprägt. Das Beratungsgespräch sollte sachlich erfolgen.
Folgende Unterlagen sollte man zum anwaltlichem Beratungsgespräch mitnehmen:
- Totenschein
- Sterbeurkunde
- Erbschein (falls vorhanden)
- Schreiben von Gerichten und Behörden in der Sache
- Schriftverkehr mit Rechtsanwälten in der Sache (falls vorhanden)
Rechtsberatung im Verkehrsrecht
Bei einer Rechtsberatung im Verkehrsrecht in Marzahn sind viele Informationen erforderlich. Für eine sorgfältige Bearbeitung von verkehrsrechtlichen Mandaten - vor allem bei Unfällen (z.B. in Berlin) steht am Anfang immer die Informationsbeschaffung durch den Rechtsanwalt. Der Anwalt benötigt in der Regel folgende Informationen:
- Ort, Zeit und Ablauf des Verkehrsunfalles
- beteiligte Personen (Namen, Anschriften)
- beteiligte Versicherungen (Kfz-Haftpflicht/ Vollkasko/ Rechtsschutz)
- Tagebuchnummer der Berliner Polizei
- Belegung des materiellen Schadens (Sachverständigengutachten etc.)
- Verletzungen / Körperschaden (behandelnde Ärzte)
- Verbleib des Kfz (Standgebühren?/ Mietwagen)
- Fotografien (Kfz/ Ort)
- sämtlichen bisherigen Schriftverkehr in der Sache
Der der Informationsflut Herr zu werden, ist es üblich, dass die Mandanten einen sog. Fragebogen für Anspruchssteller ausfüllen.
Rechtsberatung im Strafrecht
Bei einer Beratung im Strafrecht hat der Mandat meistens bereits ein Schreiben von der Polizei oder von der Staatsanwaltschaft (Berlin) erhalten. Diese Schreiben sind für die Einordnung und Bearbeitung des Falles sehr wichtig. Vor allem ergibt sich daraus der Tatvorwurf und das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft bzw. die Tagebuchnummer der Polizei. Diese benötigt man um später Akteneinsicht bei der Behörde zu beantragen.
Für den Termin zum Anwalt sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Schreiben der Polizei/ Staatsanwaltschaft / Gericht
Das Arbeitsrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet. Es setzt sich zusammen aus dem Individualarbeitsrecht und dem kollektiven Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Martin ist überwiegend in Berlin Marzahn im Arbeitsrecht tätig.
Anwalt Kündigungsschutzrecht
Dabei geht es vor allem um Vertretung von Arbeitnehmern bei Kündigungen durch den Arbeitgeber. Anwalt Martin vertritt in diesen Fällen Mandanten - meist aus den östlichen Stadtbezirken (Marzahn, Hellersdorf, Lichtenberg, Ahrensfelde, Treptow, Biesdorf, Mahlsdorf, Kaulsdorf) - vor dem Arbeitsgericht Berlin und den Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Dabei geht es vor allem darum - nach der Erhebung einer Kündigungsschutzklage - im Gütetermin (Güteverhandlung) eine interessengerechte Lösung für den Mandanten zu finden. Welche dies ist, hängt davon ab, was der Mandant mit der Kündigungsschutzklage bezweckt. Häufig ist das Ziel des Mandanten nicht mehr die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, sondern eine Abfindung.
Kündigung/ Kündigungsschutzgesetz
Der Arbeitnehmer hat meist gute Chancen sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers (Arbeitgeberkündigung) zu verteidigen, wenn das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Dies ist dann der Fall, wenn im Betrieb des Arbeitgebers in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind (bei Arbeitsverhältnisse vor 2004 - reichen schon mehr als 5 Arbeitnehmer aus). Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer länger als 6 Monate im Betrieb des Arbeitgebers beschäftigt sein.
betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung
Wenn das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, dann überprüft das Arbeitsgericht - sofern Kündigungsschutzklage erhoben ist - die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Erhebt der Arbeitnehmer - besser noch der Arbeitsrechtsanwalt (also ein Rechtsanwalt, der auf das Arbeitsrecht spezialisiert ist) bzw. ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin-Marzahn-Hellersdorf- die Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht in Berlin, dann stellt das Arbeitsgericht die Kündigungsschutzklage zunächst der Gegenseite zu. Später gibt es dann einen sog. Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Berlin, scheitert dieser, dann wird ein sog. Kammertermin anberaumt, der meist mehrere Monate später stattfindet.
Das Arbeitsrecht Marzahn - bwz. die Beratung im Arbeitsrecht durch einen Anwalt in Marzahn - wird von Mandanten stark nachgefragt.
Das Kündigungsschutzgesetz kennt 3 verschiedene Kündigungen:
- betriebsbedingte Kündigung
- verhaltensbedingte Kündigung
- personenbedingte Kündigung
betriebsbedingte Kündigung
Dabei ist die betriebsbedingte Kündigung die häufigste Kündigungsart nach dem Kündigungsschutzgesetz. Viele betriebsbedingte Kündigungen sind unwirksam, da der Arbeitgeber häufig keinen betriebsbedingten Grund hat oder die Sozialauswahl nicht einhält. Der Unternehmer muss eine betriebliche Entscheidung treffen, die zur Kündigung führt. Es muss aufgrund dieser Entscheidung der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weggefallen sein ohne, dass die Möglichkeit der anderweitigen Beschäftigung (auf einen anderen Arbeitsplatz) besteht. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber unter den vergleichbaren Arbeitnehmern eine sog. Sozialauswahl treffen. Er muss nach einem bestimmten System den Arbeitnehmer entlassen, der sozial nicht so schutzbedürftig ist. Dabei spielt die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, Unterhaltspflichten und ggfs. eine bestehende Schwerbehinderung eine erhebliche Rolle.
personenbedingte Kündigung
Die personenbedingte Kündigung tritt häufig in Form der krankheitsbedingten Kündigung auf. Der Arbeitgeber kann wegen einer lang anhaltenden Dauererkrankung oder wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen kündigen. Hierbei ist aber zu beachten, dass viele krankheitsbedingte Kündigungen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen und und unwirksam sind. Hierbei ist auch das sog. BEM (das betriebliche Eingliederungsmanagement) zu beachten. Eine personenbedingte Kündigung wegen Minderleistung des Arbeitnehmers aufgrund schlechterer Fähigkeiten des Arbeitnehmers kommt in der Praxis auch vor, hat aber meistens wenig Aussicht auf Erfolg, da es hier auf die persönliche Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers ankommt.
verhaltensbedingte Kündigung
Die verhaltensbedingte Kündigung ist die 3. Gruppe der Kündigungen nach dem Kündigungsschutzgesetz. Ein häufiger Fehler der Arbeitgeber beim Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung besteht darin, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor nicht wegen des Fehlverhaltens abgemahnt hat. Ein Abmahnung ist fast immer erforderlich und nur in wenigen Fällen entbehrlich. Der Arbeitgeber muss zudem eine Interessenabwägung vornehmen. Hierbei wird unter anderem auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das bisherige Verhalten des Arbeitnehmers berücksichtigt. Der beauftragte Arbeitsrechtsanwalt wird dann genau - vor dem Arbeitsgericht - überprüfen, ob die Kündigung wirklich rechtmäßig war.
Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht Berlin
Gegen die Kündigung des Arbeitgebers kann sich der Arbeitnehmer mittels Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht Berlin wehren. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden. Zugengangen ist die Kündigung dann, wenn - unter Abwesenden- die Kündigungserklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, so dass mit der Kenntnisnahmemöglichkeit zu rechnen ist.
Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber
Viele Arbeitnehmer glauben, dass diese bei einer unwirksamen Kündigung - oder sogar bei jeder Kündigung - einen Anspruch auf Abfindungen haben. Diest stimmt nicht. Nur in wenigen Fällen besteht ein direkter Anspruch auf Abfindung. Häufig wird aber nach der Erhebung einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung durch den Arbeitgeber in der Güteverhandlung angeboten. Deshalb enden viele Kündigungsschutzsachen mit der Zahlung einer Abfindung.
Entfristungsklage bei befristeten Arbeitsverhältnissen (Teilzeit-und Befristungsgesetz)
Ist die Befristung des Arbeitsvertrages unwirksam, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit gegen die Befristung des Arbeitsverhältnisses eine sog. Enfristungsklage zum Arbeitsgericht (z.B. in Berlin) zu erheben. Gewinnt er den Arbeitsgerichtsprozess, dann wird vom Arbeitsgericht (Berlin) festgestellt, dass das ehemals befristete Arbeitsverhältnis unbefristet fortbesteht. Gerade bei Befristungen ohne Sachgrund machen Arbeitgeber häufig Fehler, so dass die Chancen auf Entfristung für den Arbeitnehmer in der Regel gut stehen.
Häufig “schiebt” dann der Arbeitgeber noch eine Kündigung hinterher, die dann ebenfalls mittels Kündigungsschutzklage angegangen werden muss.
Viele Mandanten kommen mit dem deutschen Familienrecht erst in Kontakt, wenn es um die eigene Ehescheidung geht. Auch hier spielen Emotionen eine große Rolle. Der typische Familienrechtsfall und der Erstkontakt zum Familienrecht ist also meist die Scheidung. Da man für die Scheidung einen Rechtsanwalt braucht und zudem Informationen - wie das Scheidungsverfahren in Marzahn abläuft - benötigt werden, ist der erste Schritt - meist nach der Trennung - die Gang zum Scheidungsanwalt in Marzahn-Hellersdorf.
Trennung und Scheidung in Marzahn
Dennoch ist der erste Schritt zur Scheidung die Trennung im Ehepartner. Meist wird zunächst die Trennung innerhalb der Ehewohnung versucht, was rein rechtlich meist nicht viel bringt, da die Familiengerichte hohe Anforderung. Für eine “richtige Trennung” innerhalb der Ehewohnung muss eine konsequente Trennung von “Tisch und Bett” dürfen keine Versorgungsleistungen mehr zwischen den Eheleuten ausgetauscht werden (z.B. keine gemeinsamen Einkäufe, Wäsche waschen etc.). Dies ist in kleinen Wohnungen ohnehin nur sehr schwer durchsetzbar.
Scheidungsanwalt in Marzahn-Hellersdorf
Da die Trennung in der gemeinsamen Wohnung rechtlich sehr kompliziert ist, macht eigentlich allein der Auszug aus der Wohnung Sinn, um die Voraussetzungen für eine Ehescheidung zu treffen. Sofern keine Härtefallscheidung angestrebt wird, die in der Praxis nur ganz selten möglich ist, müssen die Eheleute wenigstens 1 Jahr voneinander getrennt leben, bevor ein Scheidungsantrag beim Familiengericht -für Marzahn ist dies nicht das Familiengericht Berlin Marzahn, sondern das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg - eingereicht werden kann. Für den Antrag auf Scheidung muss ein Anwalt beauftragt werden, da nur ein Rechtsanwalt diesen Antrag stellen kann (es muss nicht ein Fachanwalt für Familienrecht sein).
Trennungsabsicht und Agentur für Arbeit in Marzahn-Hellersdorf
Für den Auszug - z.B. bei Harz-IV-Empfängern - brauchen die Eheleute aber eine andere Wohnung. Diese bekommen diese nicht sofort, sondern müssen in der Regel beim Arbeitsamt Marzahn-Hellersdorf/ Agentur für Arbeit in Marzahn-Hellersdorf (Janusz-Korzcak- Strasse 32 in 12627 Berlin) einen Antrag stellen. Die Agentur für Arbeit möchte aber meist ein Bestätigungsschreibens eines Rechtsanwalts haben, der bescheinigt, dass wenigstens 1 Ehepartner einen Anwalt für die Scheidung beauftragt hat und die beiden Ehepartner sich scheiden lassen wollen.
Das Famlienrecht in Marzahn beschränkt sich aber nicht nur auf Scheidungen, sondern auch auf andere Bereiche des Familienrechts, wie zum Beispiel das Umgangsrecht oder das Sorgerecht, den Trennungsunterhalt und den Ehegattenunterhalt.
Scheidung vor dem Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg
Für Mandanten aus Berlin Marzahn-Hellersdorf ist das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg (ein Familiengericht Berlin Marzahn gibt es nicht!) für die Durchführung des Scheidungsverfahrens zuständig. Der Scheidungsanwalt stellt dort den Scheidungsantrag nach Ablauf des Trennungsjahres.
Das Erbrecht ist ebenfalls von Emotionen geprägt. Darüber hinaus sind viele Sondervorschriften zu beachten, vor allem dann, wenn es um Erbfälle mit Auslandsbezug geht.
Beratung der Erben/ Erbengemeinschaft
Bei der Beratung und Vertretung der Erbengemeinschaft/ des Erben geht es vor allem darum, dass diese die Verteilung des Nachlasses treffen kann bzw. Verfügungen vornehmen kann. Wenn Gründstücke vorhanden sind, so wird eine Grundbuchberichtigung angestrebt. Bei Konten soll eine Verteilung der Guthabenbeträge erfolgen. Für alle diese Maßnahmen wird in der Regel ein Erbschein benötigt, der beim Nachlassgericht zu beantragen ist. Die Erbengemeinschaft ist aufzulösen.
Erbscheinerteilungsverfahren beim Nachlassgericht
Der Erbschein ist beim örtlich zuständigen Nachlassgericht zu beantragen. Dies ist das Gericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Hatte der Erblasser z.B. seinen Wohnsitz in Marzahn-Hellersdorf, dann ist das Amtsgericht Hohenschönhausen (Zweigstelle des Amtsgerichtes Lichtenberg) örtlich für die Beantragung des Erbscheines zuständig (ein Amtsgericht Berlin Marzahn gibt es nicht). Der Erbscheinsantrag sollte über einen Rechtsanwalt gestellt werden, da der Antrag von vielen Formalien abhängt. Zwar kann auch ohne Rechtsanwalt ein solcher Antrag gestellt werden, allerdings wird die Bearbeitung dann in der Regel länger dauern, da bei der Antragstellung häufig Unterlagen vergessen oder andere Formalien nicht beachtet werden.
Ablauf des Strafverfahren in Berlin
Die Staatsanwaltschaft in Berlin (Moabit) muss beim Bestehen eines Tatverdachtes ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten einleiten. Dabei bedient sich die Staatsanwaltschaft der Berliner Polizei, welche die Ermittlungen zunächst führt und dann die Akte an die Staatsanwaltschaft Berlin übersendet. Dann entscheidet die Staatsanwaltschaft darüber, ob Anklage erhoben wird, das Strafverfahren eingestellt (z.B. nach § 170 Abs. 2 StPO, § 153 StPO) wird oder noch weitere Ermittlungen anstellt.
Im Verkehrsrecht sind die Mandanten - z.B. beim Verkehrsrunfall - daran interessiert schnell ihr Geld zu bekommen, um das beschädigte Kfz reparieren zu können bzw. sich ein neues Kfz anschaffen zu können (z.B. beim Totalschaden). Eine schnelle Abwicklung des Unfalles steht hier also im Vordergrund.
Beim Bußgeldbescheid geht es darum zu verhindern, dass der Mandant ein Fahrverbot oder eine hohe Geldbuße bekommt.
Die Kanzlei Marzahn (Zweigstelle) befindet sich in einer verkehrsgünstigen Lage im Berliner Stadtteil Marzahn-Hellersdorf direkt am S-Bahnhof “Marzahn” (S 7) in unmittelbarer Nähe des Eastgate (zirka 250 m - - vom Eastgate entfernt). Der Eingang in die Kanzlei erfogt über den Wohnblock; nicht über die Ladenstraße am Eastgate!
Die Adresse der Zweigstelle in Berlin lautet:
Marzahner Promenade 22, 12679 Berlin
Telefon: 030 74 92 1655
E-Mail: info@anwalt-martin.de
Termine bitte nach vorheriger telefonischer Vereinbarung!
Die Kanzlei befindet sich nur einige hundert Meter vom Eastgate entfernt in unmittelbarer Nähe zum S-Bahnhof Berlin-Marzahn (S 7).
Die Kanzlei ist verkehrstechnisch gut zu erreichen auch aus anderen Stadtbezirken/ Stadteilen Berlin u.a. von:
- Marzahn
- Hellersdorf
- Kausldorf
- Biesdorf
- Mahlsdorf
- Ahrensfelde
- Lichtenberg
- Treptow
RA A. Martin
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