Kammergericht: 1 Besuch des Pflichtverteidigers pro Monat während Haft in JVA nicht mißbräuchlich
Das OLG Berlin-Brandenburg (Kammergericht – Beschluss v. 31.3.2014, 1 Ws 31/14) hat entschieden, dass es nicht mißbräuchlich ist, wenn eine Pflichtverteidiger während einer bestehenden Haft seinen Mandanten 1 x pro Monat in der JVA besucht. Dies ist mit der sachlichen Prozessführung zu vereinbaren. Die Staatskasse muss die Gebühren des Pflichtverteidigers hierfür übernehmen.