Arbeitsgericht Berlin – Zuständigkeit, Adresse, Öffnungszeiten, Rechtsantragsstelle, Urteile
Rechtsanwalt Andreas Martin – ist Fachanwalt für Arbeitsrecht – vertritt Mandanten aus Marzahn-Hellersdorf / Lichtenberg vor dem Arbeitsgericht Berlin, insbesondere in Kündigungsschutzsachen/ bei Abfindungen.
Arbeitsgericht Berlin
Magdeburger Platz 1
10785 Berlin
Telefon: (030) 90171-0
Telefax: (030) 90171-222/333
Rechtsantragstelle
Montag bis Freitag
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag
Spätsprechstunde (nur für Berufstätige)
15:45 Uhr bis 17:15 Uhr
Informationen zum Arbeitsgericht Berlin
Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Informationen über das Arbeitsgericht Berlin.
Für welche Streitigkeiten ist das Arbeitsgericht Berlin zuständig?
Das Arbeitsgericht Berlin ist für (fast) alle Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Land Berlin zuständig. In Berlin gibt es nur ein Arbeitsgericht, dass für alle Berliner Stadtbezirke zuständig ist.
Das Arbeitsgericht in Berlin ist u.a. für folgende Streitigkeiten zuständig:
Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern /-innen und Arbeitgebern/-innen über:
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Kündigungen (Bestandsschutzstreitigkeiten)
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Arbeitsbedingungen
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Verdienstzahlungen/ Lohnansprüche
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Urlaubsfragen
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Befristung von Arbeitsverhältnissen
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Ansprüche im Zusammenhang mit Ungleichbehandlungen (AGG)
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Ansprüche aus unerlaubten Handlungen und auf Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis
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Erteilung von Arbeitspapieren
Zu beachten ist, dass z.B. bei Berichtigungsansprüchen von Lohnabrechnungen und Arbeitspapieren häufig das Sozialgericht zuständig ist.
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Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Auszubildenden.
Das Arbeitsgericht Berlin ist das größte deutsche Arbeitsgericht.
Obwohl vor den Arbeitsgerichten grundsätzlich kein Anwaltszwang besteht, ist es dennoch ratsam hier sich durch einen Rechtsanwalt (für Arbeitsrecht) vertreten zu lassen.
Wann ist das Gericht örtlich zuständig?
Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht Berlin, wenn
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der Arbeitgeber seinen Geschäftssitz in Berlin hat oder
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der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung überwiegend in Berlin (Schwerpunkt der Erbringung der Arbeitsleistung) erbracht hat
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der Arbeitgeber eine Niederlassung in Berlin hat und das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Niederlassung steht (z.B. die Einstellung erfolgte über die Zweigstelle und von dort erhielt der Arbeitnehmer auch die Arbeitsanweisungen).
Vereinbarungen über die Zuständigkeit es bestimmten Arbeitsgerichtes sind im Arbeitsrecht grundsätzlich unzulässig (hier gibt es nur wenige Ausnahmen für Tarifvertragsparteien oder im internationalen Bereich).
Für alle Berliner Stadtbezirke ist also das Arbeitsgericht Berlin zuständig.
Besteht Anwaltszwang vor dem Arbeitsgericht Berlin?
Vor dem Arbeitsgericht kann sich der Arbeitnehmer grundsätzlich selbst vertreten.
Dies heißt also, dass der Arbeitnehmer auch eine Lohnklage oder eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin selbst (oder über einen Rechtsanwalt) erheben (natürlich auch über einen Rechtsanwalt) und sich im Gütetermin und im Kammertermin vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten kann.
Ob dies sinnvoll ist, das ist eine andere Frage. Eine erfolgreiche Vertretung hängt nicht nur von Formalien ab, die der Arbeitnehmer zu beachten hat, sondern vor allem muss man die Rechtslage kennen und die Erfolgsaussichten der Klage abschätzen zu können; nur dann kann man erfolgreiche Verhandlungen führen. Arbeitnehmer, die sich selbst vor dem Arbeitsgericht vertreten, suchen im Internet nach ähnlichen Fällen und meinen dann meist, dass sie genau die gleichen Fall gefunden haben und übersehen dabei, dass jeder bereits entschiedene Fall bestimmte Besonderheiten aufweisst. Den “gleichen Fall” gibt es nicht, nur ähnliche Fälle. Ob das angerufene Arbeitsgericht hier auch “ähnlich” entscheiden wird, kann nur ein Anwalt beurteilen und nicht der Arbeitnehmer, der nicht über eine juristische Ausbildung verfügt.
Bei kleineren Fällen (z.B. über Überstunden/ Lohn) ist eine eigene Vertretung durchaus sinnvoll, da es oft wirtschaftlich keinen Sinn macht einen Rechtsanwalt einzuschalten, da jede Partei die eigenen Anwaltskosten tragen muss (in der ersten Instanz).
Welche Adresse hat das Arbeitsgericht Berlin?
Das Arbeitsgericht in Berlin ist unter folgender Adresse zu erreichen:
Arbeitsgericht Berlin
Magdeburger Platz 1
10785 Berlin
Tel.: (030) 90171-0
Fax: (030) 90171-222/333
Nähe: U -Bahn Kurfürstenstrasse/ Nollendorfplatz
Für Berufungen gegen Urteile des Arbeitsgerichtes Berlin ist das LAG Berlin, also das Landesarbeitsgericht Berlin -Brandenburgzuständig.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im Übrigen die gleiche Adresse, wie das Arbeitsgericht Berlin. Es befindet sich im gleichen Gebäude.
Öffnungszeiten des Arbeitsgerichts
Öffnungszeiten des Arbeitsgerichts:
Mo-Do: 8:30 bis 16:00 Uhr
Fri: 8:30 bis 15:30 Uhr
Parkplätze bzw. Parkmöglichkeiten vor dem Arbeitsgericht
Direkt vor und neben dem Arbeitsgericht befinden sich Parkplätze (mit Ticket). Dort kann man in der Regel mit dem Kfz parken, sofern noch Plätze frei sind. Derzeit (Oktober 2017) ist aber zu beachten, dass es schwieriger ist – aufgrund von Bauarbeiten – direkt neben dem Arbeitsgerichtsgebäude noch freie Parkplätze zu finden.
Was ist die Rechtsantragstelle?
Die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht Berlin ermöglicht es Bürgern dort Klagen und Anträge aufnehmen zu lassen. Neben der Möglichkeit schriftlich z.B. eine Klage auf Arbeitslohn oder eine Kündigungsschutzklage einzureichen, besteht darüber hinaus bei der Rechtsantragstelle die Möglichkeit faktisch “mündlich” die Klage/ den Antrag dort mitzuteilen und die Mitarbeiter der Antragstelle bringen die Klage/ den Antrag dann in die nötige Schriftform (zu Protokoll).
Kosten der Rechtsantragstelle
Für den Bürger – dies sind meist Arbeitnehmer – ist die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht Berlin kostenlos. Lediglich für die Fertigung notwendiger Kopien ist zu zahlen. Kopien sind notwendig, da z.B. alle Anlagen einer Klage auch für die Gegenseite in Kopie eingereicht werden müssen (an der sog. beglaubigen Abschrift der Klage). Von daher macht es Sinn, wenn man von allen wichtigen Dokumenten (Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung, Schriftverkehr mit Arbeitgeber in der der Sache, Lohnabrechnungen) jeweils 2 Kopien fertigt.
Werden die Kopien von der Rechtsantragsteller gefertigt, so sind diese nicht kostenlos, sondern kosten derzeit (Stand März 2018: 10 Cent pro Seite). Es macht also Sinn bereits die Kopien selbst zu fertigen.
kein Dolmetscher
Die Rechtsantragstelle verfügt nicht über einen Dolmetscher.
keine Rechtsberatung
Die Rechtsantragstelle führt keine Rechtsberatung (wie z.B. ein Rechtsanwalt) durch. Dies darf diese auch nicht. Der Arbeitnehmer muss also schon wissen, was er genau Einklagen möchte und wie der Antrag zu beziffern ist. Der Arbeitgeber muss genau bezeichnet werden. Welche Klage im sinnvollsten ist und ob Fristen einzuhalten sind; all dies muss der Arbeitnehmer vorher wissen.
keine “Rechtsberatungsstelle”
Die Rechtsantragstelle ist eben keine Rechtsberatungsstelle, sondern nimmt nur die mündlichen Anträge der Bürger zu Protokoll. Auch nach der Protokollierung ist der Bürger auf sich gestellt und bekommt keine Unterstützung oder Vertretung in der mündlichen Verhandlung (beim Arbeitsgericht ist der erste Termine der sog. Gütetermin und danach spricht man vom Kammertermin).
Geschäftliche Rechtsberatung ist allein Anwälten gestattet. Rechtsberatung im Arbeitsrecht biete ich insbesondere in der Kanzlei in Berlin Marzahn- Hellersdorf an.
Antrag auf PKH nebst Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts
Der Arbeitnehmer/ Bürger kann aber gleichzeitig mit der Klage auch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung eines Rechtsanwalts seiner Wahl stellen. Dieser vertritt den Arbeitnehmer dann vor dem Arbeitsgericht Berlin, sofern die PKH und die Beiordnung bewilligt wird. Dafür ist aber zusätzlich noch ein Formular, nämlich die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse(hier sollte man googeln und sich das Formular aus dem Internet downloaden) auszufüllen, mit den entsprechenden Anlagen zu versehen (zumindest Nachweis der Höhe des Einkommens, Mietvertrag, Kontoauszug) und zu unterschreiben. Dies sollte bereits alles zur Rechtsantragstelle mitnehmen.
Das PKH-Formular kann auch hier geladen werden.
Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts Berlin
Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle ist geöffnet von:
Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag (nur für Berufstätige) zusätzlich von 15:45 Uhr bis 17:15 Uhr
Wo befindet sich die Rechtsantragsstelle?
Die Rechtsantragsteller beim Arbeitsgericht Berlin befindet sich in den Räumen des Arbeitsgerichts Berlin (Magdeburger Platz 1) und zwar in der
1. Etage des Arbeitsgerichtes -Räume 129 – 141
Anmeldung: vor Raum 136
Welche Verfahren gibt es beim Arbeitsgericht?
Man unterscheidet hier zwischen dem Urteilsverfahren und dem Beschlussverfahren. Beim Urteilsverfahren gilt die Zivilprozessordnung, sofern das Arbeitsgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt; es gilt der Beibringungsgrundsatz. Im Beschlussverfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz.
Die meisten Verfahren – wie z.B. Kündigungsschutzverfahren oder die Klage auf Arbeitslohn – sind Urteilsverfahren.
Urteile/ aktuelle Entscheidungen des Arbeitsgerichts Berlin
Anbei einige Entscheidungen / Urteile des Arbeitsgerichts Berlin und das Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg.
Update Corona
Beim Arbeitsgericht Berlin gilt nun zum Schutz vor Corona (Omnikron-Variante) die 3-G-Regelung. Dies gilt ab Dezember 2021.
Das Gerichtsgebäude darf nur betreten werden
- mit aktueller Impfung
- mit Genesenennachweis
- mit aktuellen negativen PCR-Test
Update Corona 2023
Beim Arbeitsgericht Berlin (Stand Februar 2023) soll im Gebäude eine FFP-2 – Maske getragen werden. Ein Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske gibt es aber nicht mehr! Es besteht noch (leicht) eingeschränkter Geschäftsbetrieb. Im Sitzungsaal trifft dann die Richter die Entscheidung, ob eine Corona-Schutzmaske zu tragen ist. In den meisten Fällen wird – verständlicherweise – dann darauf verzichtet.