Gesetzlichder Mindestlohn hat kaum Arbeitsplätze gefordert!
Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes am 1.1.2015 hat – nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), einer Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit – hat kein Verlust von Arbeitsplätzen im größeren Umfang herbeigeführt. Die Zahl der Beschäftigten ist – im Vergleich zum Vorjahr – sogar gestiegen. Die Zahl der geringfügig Beschäftigten sank dagegen nach Einführung des Mindestlohnes. Ungefähr 12 der Unternehmen waren von der Einführung des Mindestlohnes betroffen.