Scheidung per Videokonferenz möglich?
Bei einer Ehescheidung sind im Normalfall beide Eheleute im Scheidungstermin zu den Voraussetzungen der Scheidung anzuhören. Dies ist gesetzlich so vorgesehen.
Das Familiengericht Darmstadt (Beschluss v. 12.8.2014, 50 F 1990/13) hat entschieden, dass die Anhörung eines Ehepartners im Scheidungsverfahren per Videokonferenz zulässig sei. Im entschiedenen Scheidungsfall war der Ehemann inhaftiert und damit war die gemeinsame Anhörung der Ehepartner beim Familiengericht schwierig. So entschied das Famliengericht den Ehemann zur mündlichen Verhandlung per Videokonferenz „anzuhören“, was das Gericht dann auch machte. Die Scheidung wurde so durchgeführt.
Nachtrag:
Auch in Zeiten von Corona führen die wenigstens Familiengerichte eine Scheidung per Videokonferenz durch.