Artikel-Schlagworte: „Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin“
Arbeitsgericht Berlin – selbst klagen?
Arbeitsgericht Berlin – selbst klagen?
Im letzten Jahr und auch im Jahr 2010 gab es viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten (Arbeitsrecht Berlin) vor dem Arbeitsgericht Berlin. Ein Großteil dieser Streitfälle waren Klagen von Arbeitnehmern gegen Arbeitgeber wegen einer ausgesprochenen Kündigung (Kündigungsschutzklage) oder Klagen auf Zahlung von Arbeitslohn.
Die Frage, die sich viele Arbeitnehmer stellen, ist die, ob es Sinn macht als Arbeitnehmer selbst eine Klage vor dem Arbeitsgericht Berlin erheben sollte. Viele Arbeitnehmer scheuen den Gang zum Rechtsanwalt, vor allen dann, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Dass in vielen Prozessen eine Finanzierung über Prozesskostenhilfe möglich ist, wissen viele Mandanten nicht.
Die Klageerhebung – vor allen bei Kündigungsschutzklagen in Berlin – birgt erhebliche Risiken, da der Arbeitnehmer die Erfolgsaussichten nicht einschätzen kann. Das Wissen um die Erfolgsaussichten ist aber für die Verhandlung über die Höhe der Abfindung wichtig. Wer nicht weiß, wie seine Chancen ohne Vergleich wären, der wird nicht optimal verhandeln können.
Von daher ist Einschaltung eines Rechtsanwalt – Arbeitsrecht in Berlin eine sinnvolle Investition.
Anwalt A. Martin – Berlin
juristische Abkürzungen: heute LAG
juristische Abkürzungen: heute LAG
In Deutschland wird viel abgekürzt. Abkürzungen im “nomalen Deutsch” kann man meistens noch “erraten”, wenn aber die Juristen abkürzen, wird es eng. Wer aber weiß, was die Abkürzungen BAG und BGH bedeuten, der wird auch wissen, was die Abkürzung “LAG” heißt. Gerade Arbeitnehmer sollten diesen Begriff kennen, denn das LAG ist das
Landesarbeitsgericht
Das Landesarbeitsgericht entscheidet in Berufungsverfahren über Entscheidungen des Arbeitsgerichts (z.B. bei Kündigungsschutzklagen). In Berlin wäre dies das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, welches sich mit Entscheidungen des Arbeitsgerichtes Berlin auseinandersetzt. Über den Landesarbeitsgerichten befindet sich dann noch das Bundesarbeitsgericht, welches sich in Erfurt befindet. Das BAG entscheidet dann im Revisionverfahren.
Bemerkenswert ist, dass das Landesarbeitsgericht auch manchmal so abgekürzt wird: LArbG oder LarbG
juristische Abkürzungen: heute – BAG
juristische Abkürzungen: heute – BAG Hinter der Abkürzung BAG versteckt sich etwas Ähnliches, wie hinter dem BGH. Gerade als Arbeitnehmer sollte man diese Abkürzung kennen, da das BAG häufig eine Lösung für arbeitsrechtliche Probleme bieten kann, dass BAG ist nämlich das
Bundesarbeitsgericht
Das BAG ist die höchste Instanz in Arbeitsrechtssachen. Beim Bundesarbeitsgericht entscheiden Senate, die mit drei Berufsrichtern – einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern – sowie zwei ehrenamtlichen Richtern – jeweils aus den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer – besetzt sind. Vor dem BAG besteht Anwaltszwang. Anders als beim BGH gibt es aber keine sogenannte Sigularzulassung beim Bundesarbeitsgericht, d.h., dass jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt Mandanten vor dem Bundesarbeitsgericht vertreten kann. Dabei ist es völlig egal, ob der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht (Fachanwalt) ist oder nicht.
Im Normalfall kommt man über eine Revision zum BAG. Diese muss das Landesarbeitsgericht zulassen (im Urteil) oder bei Nichtzulassung kann man eine sog. Nichtzulassungsbeschwerde einreichen.