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juristische Abkürzungen: heute ff.
juristische Abkürzungen: heute ff.
Die Abkürzung ff. kommt häufig vor, nicht nur in der juristischen Literatur. Häufig trifft man diese Abkürzung im Zusammenhang mit Paragraphen; meist in der Form. §§ 433 ff. BGB. Wer die Abkürzung aF oder MM kennt, wird auch die Abkürzung ff. kennen, denn ff. heißt nämlich
fortfolgende
Damit verweißt man auf die nachfolgenden Normen/Paragraphen.
Beispiel:
Die Regelungen über den Kaufvertrag sind in den §§ 433, 434,435 BGB geregelt. Um sich die Aufzählungen der einzelnen Normen zu sparen, schreibt man §§ 433 ff. BGB.
Durch diese Abkürzung sparen sich die Juristen Zeit und jeder – der Jura studiert hat – weiß was gemeint ist. Nun wissen Sie es auch! Mehr dazu in den ff. Artikeln.