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Juristische Begriffe erklärt: heute Inkasso
Juristische Begriffe erklärt: heute Inkasso
Mit dem Begriff Inkasso oder auch Forderungseinzug ist die Beitreibung von Forderungen gemeint. Es gibt eine ganze Industrie, die sich auf diese Beitreibungen spezialisiert hat. Man kann grundsätzlich zwei Gruppen unterscheiden. Zum einen Rechtsanwälte und zum anderen Inkassobüros. Da in Deutschland die Rechtsberatung und auch die Besorgung von fremden Angelegenheit im geschäftlichen Bereich grundsätzlich erlaubnispflichtig ist, ist das Inkasso als Geschäftsbereich für Nichtjuristen oder für Firmen, die keine Inkassoerlaubnis haben, nicht möglich. In anderen Ländern, wie z. B. in Polen (Inkasso Polen), gibt es auch Nichtjuristen, die Inkasso gewerblich anbieten.
Beim Inkasso durch Inkassobüros wird häufig angeboten, dass Forderungen zu einem bestimmten Pauschalsatz oder zu einem Erfolgshonorar realisiert werden. Im Endeffekt schreibt das Inkassobüro zunächst im außergerichtlichen Bereich – dies ist der Hauptanwendungsbereich – die Schuldner an und versucht diese zur Zahlung zu bewegen. Dabei wird ein gewisser Druck dadurch aufgebaut, dass die entsprechenden Forderungen durch Inkassogebühren (Kontoführungsgebühr etc.) immer höher werden. Der Schuldner fühlt sich unter Druck gesetzt und möchte die Angelegenheit klären. Hartgesottene Schuldner, die bei mehreren Gläubigern Schulden habe, lassen sich dadurch nicht beeindrucken. Genau genommen dürfen Inkassobüros nur Fälle annehmen, bei denen es sich um unbestrittene Forderungen handelt. Auch die Durchsetzung bei Mahnverfahren oder die Durchsetzung durch Klage dürfen Inkassobüros nur über Rechtsanwälte ausführen.
Die zweite Gruppe, das sind die Rechtsanwälte, die ebenfalls in Inkassosachen tätig werden. Bei den Rechtsanwälten ist es so, dass diese im Normalfall nicht für Honorarvereinbarungen arbeiten, sondern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bezahlt werden. Stundenhonorarsätze sind auch möglich. Wichtig ist, dass bei Rechtsanwälten der Stundensatz im Schnitt bei 150,00 € netto liegt. Der Vorteil der Einschaltung eines Rechtsanwalts liegt darin, dass dieser das Verfahren von Anfang bis Ende durchführen darf. Das Inkassobüro wird meistens nur im außergerichtlichen Bereich bei unbestrittenen Forderungen tätig. Sofern der Schuldner ohnehin nicht zahlen wird und ein Klageverfahren notwendig ist, macht es keinen Sinn ein Inkassobüro einzuschalten, auch wenn die Gebühren geringer sind. Was nützen die geringen Gebühren, wenn das Verfahren faktisch verschleppt wird und man dann später doch einen Anwalt einschalten muss.
Wie oben bereits ausgeführt, läuft das Inkasso in Deutschland, allerdings im Ausland, z. B. beim Inkasso in Polen, gibt es auch noch weitere Personengruppen, die im Inkasso tätig sind. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da der Gläubiger nie weiß, welche Qualifikation die entsprechende Firma tatsächlich hat.
juristische Begriffe erklärt: heute – Schmerzensgeldkatalog
juristische Begriffe erklärt: heute – Schmerzensgeldkatalog
Was ein Schmerzensgeldkatalog ist, wissen viele Leser wohl so ungefähr. Was dies aber genau ist, bleibt meistens unbekannt. Der Bürger stellt sich meist einen Katalog vor, in dem für jede Verletzung eine konkrete Summe an Schadenersatz aufgelistet ist.
Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog
Dies ist so nicht richtig. Als Schmerzensgeldkatalog wird häufig der Katalog von “Hacks-Ring-Böhm” vom Deutschen AnwaltsVerlag bezeichnet.
Dies ist wohl die bekannteste juristische Schmerzensgeldsammlung. Dieser Katalog erscheint als Buch mit CD. Er enthält eine Datenbank mit Entscheidungen zum Schnmerzensgeld, die nach den einzelnen Verletzungen bzw. nach der Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes geordnet ist.
Daneben gibt es aber auch noch andere Kataloge.
Zu beachten ist aber, dass der reine Katalog wenig nützt. Dieselbe Entscheidung wird man dort nicht finden. Der Schmerzensgeldkatalog kann immer nur eine grobe Orientierung sein. Es gibt diverse weitere Kriterien, die die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen und nicht im Schmerzensgeldkatalog aufgelistet sind.
Dies sind z.B.
- die Schwere des Verschuldens des Schädigers
- die Vermögensverhältnisse des Schädigers
- das Verhalten nach der Schädigung
- das Geschlecht des Geschädigten
- das Alter des Geschädigten
- die Sichtbarkeit der Narben (Gesicht oder Körper)
Daneben gibt es noch eine Vielzahl von Kriterien, die vor Gericht, wenn diese vorgetragen werden, die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen können.
Anwalt Berlin - Rechtsanwalt Martin
Für nähere Einzelheiten wird auch auf der lesenswerte Aufsatz “Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog” verwiesen.
juristische Begriffe erklärt: heute Kündigung
juristische Begriffe erklärt: heute Kündigung
Mit dem Begriff Kündigung kann fast jeder etwas anfangen. Gerade im Arbeitsrecht (z.B. bei der Kündigungsschutzklage) und Mietrecht spiel die Kündigung eine wichtige Rolle.
Was soll man da noch erklären, was eine Kündigung ist, weiß doch jeder, fragen sich jetzt viele Leser. Na, eine ganze Menge! Na, dann können Sie vielleicht folgende Fragen beantworten?
Was ist eine Kündigung juristisch gesehen?
Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig deshalb, da es – anders als beim Vertrag – nicht darauf ankommt, dass das Gegenüber der Kündigung zustimmt. Empfangsbedürftig deshalb, da eine Kündigung, die den Empfänger nicht erreicht, nicht wirksam wird.
Kann eine Kündigung zurückgenommen werden?
Nein, dies geht nicht. Eine Willenserklärung entfaltet – wenn diese Wirksam abgegeben wurde – Rechtswirkungen. Willenserklärungen sind gestaltungsfeindlich (so drücken dies die Juristen aus) und können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Nun fragen sich vermutlich einige Leser, dass sie aber schon von einer Rücknahme einer Kündigung gehört haben oder dies sogar schon erlebt haben, z.B. im Rahmen einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. In der Praxis kommt die Erklärung “Ich nehme die Kündigung zurück!” tatsächlich häufig vor. Trotzdem ist dies aber juristisch nicht möglich. Die Gerichte legen eine solche Erklärung auf Fortsetzung des bestehenden Vertragsverhältnis aus, da der juristische Laie ja nicht weiß, dass eine Kündigung nicht zurückgenommen werden kann aber die Rechtsfolgen der Rücknahme, nämlich die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses (z.B. des Arbeitsverhältnisses) möchte. Die Gerichte sagen sich ” er sagt zwar Rücknahme der Kündigung, meint aber Fortsetzung des Vertragsverhältnis zu den vorherigen Bedingungen und so legen wir diese Erklärung aus”. Ein Unterschied bleibt aber, denn der Gekündigte muss zustimmen. Wäre eine Rücknahme der Kündigung möglich, bräuchte man ja keine Zustimmung. Beim Angebot auf Fortsetzung des Vertrages aber schon, da hier ein Vertrag angeboten wird.
Muss man den Zugang der Kündigung bestätigen?
“Bitte hier unterschreiben?” Dies hört man vor allen von Arbeitgebern, die dem Arbeitnehmer die Kündigung übergeben haben und nun auf die Bestätigung durch Unterschrift hoffen. Der Arbeitnehmer oder Mieter muss aber nichts unterschreiben oder bestätigen.
Kann man eine Kündigung zurückweisen?
Ja, in bestimmten Fällen. Wenn die Kündigung von einem Vertreter ausgesprochen wird und der Kündigungserklärung keine Vollmacht beilag, dann kann die Kündigung “unverzüglich” zurückgewiesen werden mit der Folge, dass diese nicht wirksam wird. Der Gekündigte soll nämlich Sicherheit haben, dass die Kündigung tatsächlich von einer berechtigten Person ausgesprochen wird. Liegt keine Vollmacht bei, weiß der Gekündigte eben nicht, ob die Gegenseite überhaupt die Kündigung vornehmen darf.
juristische Begriffe erklärt: heute Abfindung (Kündigung)
juristische Begriffe erklärt: heute Abfindung (Kündigung)
Was eine Abfindung ist, wissen viele Bürger. Es gibt aber auch viele Missverständnisse vor allem im Hinblick auf die Abfindung für Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers.
Ein häufiger Fehler ist zu glauben, dass jeder Arbeitnehmer, der betriebsbedingt gekündigt wird, einen Anspruch auf auf die Zahlung einer Abfindung hat. Dies ist nicht richtig. Eine Abfindung wird in der Regel dann gezahlt, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung hat oder der Arbeitgeber keine “richtigen” Gründe für die Kündigung hat und den Arbeitnehmer eine Abfindung an Stelle des Arbeitsplatzes anbietet.
Ein Anspruch auf Abfindung hat der Arbeitnehmer meistens dann, wenn
- ein Sozialplan eine Abfindung vorsieht
- der Arbeitgeber eine Abfindung zusammen mit der Kündigung angeboten hat und der Arbeitnehmer dieses Angebot annimmt
- der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhebt und einen Auflösungsantrag stellt, da die Weiterarbeit ihm nicht mehr zumutbar ist
Bei der Erhebung der normalen Kündigungsschutzklage hat der Arbeitnehmer meist keinen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung. Die Abfindung wird aber dennoch meist in der ersten mündlichen Verhandlung im Arbeitsrechtsstreit (Güteverhandlung) als Möglichkeit um den Rechtsstreit schnell zu beenden angeboten. Vor Gericht findet dann meist ein “Kuhhandel” statt. Der Arbeitnehmer möchte nicht mehr beim Arbeitgeber arbeiten, will aber wenigstens Geld für den Verlust des Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber hat keine Lust mehr den “frechen Arbeitnehmer”, der sich getraut hat gegen die Kündigung vorzugehen, weiterzubeschäftigen und bietet eine Abfindung an. Es kommt zur Einigung vor Gericht. Eine Sperre bekommt der Arbeitnehmer bei gerichtlicher Einigung nicht.
Wichtig ist, dass der Arbeitgeber nur dann eine Abfindung anbieten wird, wenn er meint, dass er im Verfahren vor dem Arbeitsgericht keine guten Chancen hat. Wenn er meint, dass er mit seiner Kündigung durchkommt, macht es keinen Sinn eine Abfindung anzubieten, da die Kündigungsschutzklage dann wohl – wenn der Arbeitgeber mit seiner Einschätzung richtig liegt – wohl abgewiesen wird und der Arbeitnehmer weder den Arbeitsplatz zurück, noch eine Abfindung bekommt.
juristische Begriffe: heute Verjährung
juristische Begriffe: heute Verjährung
Den Begriff Verjährung hat jeder schon gehört. Was die Verjährung aber genau ist, dass wissen viele nicht.
Einrede der Verjährung
Die Verjährung ist eine Einrede und keine Einwendung. Dies heißt, dass die Verjährung im Prozess nicht vom Amts wegen – also vom Gericht – berücksichtigt wird, sondern man muss sich auf die Verjährung berufen. Faktisch heißt dies, dass vor Gericht die Einrede der Verjährung erheben muss, sonst passiert faktisch gar nichts.
Hinweis durch das Gericht auf Verjährung
Das Gericht darf nicht darauf hinweisen, dass bereits ein Anspruch verjährt ist. Dies gilt selbst dann, wenn eine Partei nicht anwaltlich vertreten wird und die andere einen Anwalt hat.
Verjährung zum Jahresende
Für viele Nichtjuristen ist es seltsam, dass die meisten Ansprüche zum Jahresende verjähren, also zum 31.12.. Der Grund dafür ist, dass die meisten zivilrechtlichen Ansprüche nach der gesetzlichen Regelung am Ende des Jahres und nicht zum Zeitpunkt der Fälligkeit mit der Verjährung “beginnen”.
Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall am 12.10.2009 beginnt die Verjährung (3 Jahre) nicht am Tag des Unfall´s,sondern zum Jahresende, also am 31.12.2009.
Dies gilt eben auch für die meisten anderen zivilrechtlichen Ansprüche, insbesondere bei Geldforderungen, die zum im Jahr fällig werden, all diese Forderungen verjähren zum Jahresende.
juristische Begriffe: heute Terminsvertretung
juristische Begriffe: heute Terminsvertretung
Rechtsanwälte wissen, was eine Terminsvertretung oder auch (eigentlich richtig: Terminvertretung) ist. Der juristische Laie kann aber mit diesem Begriff wenig anfangen. Man kann sich denken, dass es um eine Vertretung bei einem Termin geht. Da es sich um einen juristischen Begriff handelt, liegt nahe, dass es um eine Vertretung bei Gericht handelt. Und dies ist auch richtig, eine Terminsvertretung ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei Gericht. Faktisch vertritt ein Rechtsanwalt einen anderen Rechtsanwalt vor Gericht.
Warum Terminsvertretung?
Die meisten Mandanten glauben, dass der Rechtsanwalt, den sie beauftragen auch immer den Termin vor Gericht selbst wahrnehmen wird. Dies ist nicht immer so. Vor allem bei Gerichtsterminen, die weit entfernt stattfinden, ist es häufig so, dass der beauftragte Rechtsanwalt z.B. aus München einen Rechtsanwalt aus Berlin mit der Wahrnehmung des Termins in Berlin beauftragt. Die Anwälte vereinbaren dazu häufig eine Teilung der Gebühren, die für das gesamte Verfahren anfallen (50 zu 50 %).
Bei Rechtsstreitigkeiten mit sehen hohen Streitwerten oder die Spezialkenntnisse benötigen, nehmen die Anwälte, die beauftragt wurden, den Termin auch meist selbst war. Auch in Strafsachen ist es üblich den Termin selbst wahrzunehmen auch wenn der Termin weit entfernt stattfindet.
juristische Abkürzungen: heute a.A.
juristische Abkürzungen: heute a.A.
- Anwalt Berlin -
Viele “Nichtjuristen” können mit der Abkürzung a.A. nicht viel anfangen. Wer die juristische Abkürzung “MM” kennt,weiß aber meist auch, was a.A. heißt. Gerade Jurastudenten wissen nach einiger Zeit mit diesen Abkürzungen umzugehen. Als Laie hat man meist keine Vorstellung was dies bedeuten soll. Wenn man allerdings in einem juristischen Kommentar die Abkürzung aA sieht, dann sollte man ganz genau nachlesen, was dahinter steht, denn a.A. heißt
andere Auffassung
Die andere Auffassung besagt, dass zu einem juristischen Problem unterschiedliche Auffassungen existieren. Dies kommt sehr häufig vor. Als Laie muss man darauf achten, wer diese Auffassung vertritt. Ob eine Auffassung für den eigenen Fall praktisch bedeutsam ist, hängt vor allem davon ab, wer diese Auffassung vertritt. Wenn es sich dabei um die höchsten Instanzen (Gerichte) in Deutschland handelt, dann ist dies natürlich anders zu werten, als wenn es sich eine Mindermeinung eines Juraprofessors handelt. Für den Normalbürger ist die Auffassung der Mehrzahl der Gerichte, der Gerichte im eigenen Bundesland (bei fehlender Entscheidung der höchsten Instanz des Bundes) oder natürlich der höchsten Bundesgerichte interessant.
juristische Abkürzungen: heute LG
juristische Abkürzungen: heute LG
Wer weiß, was LAG heißt, der wird wohl auch wissen, was die juristische Abkürzung LG bedeutet. Das LG ist nämlich das
Landgericht
Das Landgericht (LG) kann sowohl die erste als auch die zweite Instanz in Zivil- oder Strafsachen sein. Gerade in Zivilsachen wird im Normalfall ab einen Streitwert ab € 5.000,00 das Landgericht die erste Instanz. Hiervon gibt es auch Ausnahmen, so ist in Mietsachen das Amtsgericht – unabhängig vom Gegenstandswert – die Ausgangsinstanz.
Interessant ist auch, dass man sich vor dem Amtsgericht noch selbst vertreten kann (auch hier gibt es Ausnahmen, so z.B. in einigen Familiensachen), während man beim Landgericht zwingend einen Rechtsanwalt benötigt. Erscheint man ohne Anwalt ergeht im Normalfall ein Versäumnisurteil (Urteil beim Nichterscheinen), obwohl man doch vor Ort ist. Die eigene Anwesenheit zählt aber wenig, wenn kein Anwalt dabei ist. Der Grund für den Anwaltszwang besteht darin, dass das Verfahren relativ schwierig ist und man ohne Anwalt geringe Chancen hat (schon aufgrund des Prozessrechts).
juristische Abkürzungen: heute BAK
juristische Abkürzungen: heute BAK
Was heißt eigentlich BAK? Autofahrt – Polizei – Rauschmittel – na jetzt dämmert´s? Die Abkürzung BAK sollte man kennen, wenn man schon einmal Probleme mit der Polizei und mit dem Alkohol gehabt hat und zwar in dieser Kombination, denn BAK heißt …
Blutalkoholkonzentration
Die Blutalkoholkonzentration gibt Auskunft darüber, wie hoch der Anteil von Alkohol im Blut ist. Die Messung des BAK wird über eine Blutentnahme eingeleitet, die grundsätzlich richterlich angeordnet werden muss. Hier ist ein Wandel in der Rechtsprechung zu verzeichnen, denn früher wurde von den Gerichten toleriert,wenn die Polizei schon recht früh “Gefahr in Verzug” angenommen hat. Jetzt ist man strenger und die Polizei und die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet zunächst sich um eine richterliche Anordnung zu bemühen.
Der BAK kann relativ sicher durch eine Blutentnahme mit anschließender Analyse bestimmt werden. Hier passieren in der Praxis eigentlich nicht sehr viel Fehler. Wichtiger ist, dass zu beachten ist, dass es beim Alkoholgenuß eine sog. “Anflutphase” gibt, das heißt, dass der Alkohol im Blut nicht sofort nach dem Trinken vorhanden ist, sondern sich erst 1 bis 2 Stunden später zeigt. Auch ist zu beachten, dass ein Erwachsener ungefähr 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde an Alkohol abbaut. Dies hängt aber von der körperlichen Konstitution und auch vom Geschlecht ab.
juristische Begriffe erklärt: heute Sozialauswahl
juristische Begriffe erklärt: heute Sozialauswahl
Von der sog. Sozialauswahl hat schon jeder etwas gehört, zumindest, wenn er Arbeitnehmer ist. Die Sozialauswahl spielt bei Kündigungen des Arbeitsgebers und dann notwendigerweise bei der Erhebung der Kündigungsschutzklage eine Rolle (siehe Beitrag “Kündigungsschutzklage“).
Sozialauswahl und Kündigungsschutzgesetz
Die Sozialauswahl kommt dann zu tragen, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer gekündigt hat und der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht. Das Arbeitsgericht überprüft, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, ob der Arbeitgeber die sog. Sozialauswahl vorgenommen hat.
Die Sozialauswahl findet nach folgenden Kriterien ab:
- Alter des Arbeitnehmers
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Unterhaltspflichten
Unter Abwägung der obigen Kriterien kann der Arbeitgeber dernenigen kündigen, der sozial nicht so schutzbedürtig ist. Dabei wägt er zwischen den vergleichbaren Arbeitnehmern des Betriebes ab. Häufig ist es so, dass der Arbeitgeber die Sozialauswahl nicht richtig vornimmt, wobei zuzugeben ist, dass die Sozialauswahl nicht einfach ist.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
Nimmt der Arbeitgeber die Sozialauswahl nicht richtig vor, dann sind die Chancen des Arbeitnehmers sehr gut den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen.