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Wann kann man die Scheidung einreichen?
Wann kann man die Scheidung einreichen?
Als Anwalt in Berlin Marzahn habe ich die Erfahrung gemacht, dass Mandanten sehr unsicher sind, was den Zeitpunkt der Einreichung einer Scheidung angeht. Dies ist sicher nicht nur in Berlin (Marzahn-Hellersdorf) der Fall, sondern in ganz Deutschland. Viele Mandanten meinen, dass die Scheidung gleich nach der Trennung eingereicht werden kann. Dem ist nicht so.
Trennung und Scheidung
Nach deutschem Recht ist in der Regel die Trennung eine Voraussetzung der Scheidung. Abgesehen von der sog. Härtefallscheidung, die in der Praxis sehr selten vorkommt, müssen für die Einreichung des Scheidungsantrages beide Eheleute wenigstens 1 Jahr voneinander getrennt leben. Die Trennung sollte nicht in der gleichen Wohnung erfolgen, da dies fast immer problematisch ist.
Trennungsjahr vorbei – was nun?
Ist das Trennungsjahr abgelaufen, ist es möglich einen Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen. In Berlin sind dies die Familiengerichte Tempelholf-Kreuzsberg (für Berlin Marzahn, Hohenschönhausen, Hellersdorf) und Pankow-Weißensee oder Berlin Schöneberg (internationale Scheidungen). Stimmt der andere Ehepartner der Scheidung zu (im Termin), dann wird das Familiengericht in der Regel die Scheidung aussprechen. Ansonsten ist eine streitige Scheidung notwendig und man muss beweisen, dass die Ehe endgültig zerrüttet ist, was schwierig ist.