Autorenarchiv
juristische Begriffe erklärt: heute Kündigung
juristische Begriffe erklärt: heute Kündigung
Mit dem Begriff Kündigung kann fast jeder etwas anfangen. Gerade im Arbeitsrecht (z.B. bei der Kündigungsschutzklage) und Mietrecht spiel die Kündigung eine wichtige Rolle.
Was soll man da noch erklären, was eine Kündigung ist, weiß doch jeder, fragen sich jetzt viele Leser. Na, eine ganze Menge! Na, dann können Sie vielleicht folgende Fragen beantworten?
Was ist eine Kündigung juristisch gesehen?
Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig deshalb, da es – anders als beim Vertrag – nicht darauf ankommt, dass das Gegenüber der Kündigung zustimmt. Empfangsbedürftig deshalb, da eine Kündigung, die den Empfänger nicht erreicht, nicht wirksam wird.
Kann eine Kündigung zurückgenommen werden?
Nein, dies geht nicht. Eine Willenserklärung entfaltet – wenn diese Wirksam abgegeben wurde – Rechtswirkungen. Willenserklärungen sind gestaltungsfeindlich (so drücken dies die Juristen aus) und können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Nun fragen sich vermutlich einige Leser, dass sie aber schon von einer Rücknahme einer Kündigung gehört haben oder dies sogar schon erlebt haben, z.B. im Rahmen einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. In der Praxis kommt die Erklärung “Ich nehme die Kündigung zurück!” tatsächlich häufig vor. Trotzdem ist dies aber juristisch nicht möglich. Die Gerichte legen eine solche Erklärung auf Fortsetzung des bestehenden Vertragsverhältnis aus, da der juristische Laie ja nicht weiß, dass eine Kündigung nicht zurückgenommen werden kann aber die Rechtsfolgen der Rücknahme, nämlich die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses (z.B. des Arbeitsverhältnisses) möchte. Die Gerichte sagen sich ” er sagt zwar Rücknahme der Kündigung, meint aber Fortsetzung des Vertragsverhältnis zu den vorherigen Bedingungen und so legen wir diese Erklärung aus”. Ein Unterschied bleibt aber, denn der Gekündigte muss zustimmen. Wäre eine Rücknahme der Kündigung möglich, bräuchte man ja keine Zustimmung. Beim Angebot auf Fortsetzung des Vertrages aber schon, da hier ein Vertrag angeboten wird.
Muss man den Zugang der Kündigung bestätigen?
“Bitte hier unterschreiben?” Dies hört man vor allen von Arbeitgebern, die dem Arbeitnehmer die Kündigung übergeben haben und nun auf die Bestätigung durch Unterschrift hoffen. Der Arbeitnehmer oder Mieter muss aber nichts unterschreiben oder bestätigen.
Kann man eine Kündigung zurückweisen?
Ja, in bestimmten Fällen. Wenn die Kündigung von einem Vertreter ausgesprochen wird und der Kündigungserklärung keine Vollmacht beilag, dann kann die Kündigung “unverzüglich” zurückgewiesen werden mit der Folge, dass diese nicht wirksam wird. Der Gekündigte soll nämlich Sicherheit haben, dass die Kündigung tatsächlich von einer berechtigten Person ausgesprochen wird. Liegt keine Vollmacht bei, weiß der Gekündigte eben nicht, ob die Gegenseite überhaupt die Kündigung vornehmen darf.
juristische Begriffe erklärt: heute Abfindung (Kündigung)
juristische Begriffe erklärt: heute Abfindung (Kündigung)
Was eine Abfindung ist, wissen viele Bürger. Es gibt aber auch viele Missverständnisse vor allem im Hinblick auf die Abfindung für Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers.
Ein häufiger Fehler ist zu glauben, dass jeder Arbeitnehmer, der betriebsbedingt gekündigt wird, einen Anspruch auf auf die Zahlung einer Abfindung hat. Dies ist nicht richtig. Eine Abfindung wird in der Regel dann gezahlt, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung hat oder der Arbeitgeber keine “richtigen” Gründe für die Kündigung hat und den Arbeitnehmer eine Abfindung an Stelle des Arbeitsplatzes anbietet.
Ein Anspruch auf Abfindung hat der Arbeitnehmer meistens dann, wenn
- ein Sozialplan eine Abfindung vorsieht
- der Arbeitgeber eine Abfindung zusammen mit der Kündigung angeboten hat und der Arbeitnehmer dieses Angebot annimmt
- der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhebt und einen Auflösungsantrag stellt, da die Weiterarbeit ihm nicht mehr zumutbar ist
Bei der Erhebung der normalen Kündigungsschutzklage hat der Arbeitnehmer meist keinen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung. Die Abfindung wird aber dennoch meist in der ersten mündlichen Verhandlung im Arbeitsrechtsstreit (Güteverhandlung) als Möglichkeit um den Rechtsstreit schnell zu beenden angeboten. Vor Gericht findet dann meist ein “Kuhhandel” statt. Der Arbeitnehmer möchte nicht mehr beim Arbeitgeber arbeiten, will aber wenigstens Geld für den Verlust des Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber hat keine Lust mehr den “frechen Arbeitnehmer”, der sich getraut hat gegen die Kündigung vorzugehen, weiterzubeschäftigen und bietet eine Abfindung an. Es kommt zur Einigung vor Gericht. Eine Sperre bekommt der Arbeitnehmer bei gerichtlicher Einigung nicht.
Wichtig ist, dass der Arbeitgeber nur dann eine Abfindung anbieten wird, wenn er meint, dass er im Verfahren vor dem Arbeitsgericht keine guten Chancen hat. Wenn er meint, dass er mit seiner Kündigung durchkommt, macht es keinen Sinn eine Abfindung anzubieten, da die Kündigungsschutzklage dann wohl – wenn der Arbeitgeber mit seiner Einschätzung richtig liegt – wohl abgewiesen wird und der Arbeitnehmer weder den Arbeitsplatz zurück, noch eine Abfindung bekommt.
juristische Begriffe: heute Verjährung
juristische Begriffe: heute Verjährung
Den Begriff Verjährung hat jeder schon gehört. Was die Verjährung aber genau ist, dass wissen viele nicht.
Einrede der Verjährung
Die Verjährung ist eine Einrede und keine Einwendung. Dies heißt, dass die Verjährung im Prozess nicht vom Amts wegen – also vom Gericht – berücksichtigt wird, sondern man muss sich auf die Verjährung berufen. Faktisch heißt dies, dass vor Gericht die Einrede der Verjährung erheben muss, sonst passiert faktisch gar nichts.
Hinweis durch das Gericht auf Verjährung
Das Gericht darf nicht darauf hinweisen, dass bereits ein Anspruch verjährt ist. Dies gilt selbst dann, wenn eine Partei nicht anwaltlich vertreten wird und die andere einen Anwalt hat.
Verjährung zum Jahresende
Für viele Nichtjuristen ist es seltsam, dass die meisten Ansprüche zum Jahresende verjähren, also zum 31.12.. Der Grund dafür ist, dass die meisten zivilrechtlichen Ansprüche nach der gesetzlichen Regelung am Ende des Jahres und nicht zum Zeitpunkt der Fälligkeit mit der Verjährung “beginnen”.
Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall am 12.10.2009 beginnt die Verjährung (3 Jahre) nicht am Tag des Unfall´s,sondern zum Jahresende, also am 31.12.2009.
Dies gilt eben auch für die meisten anderen zivilrechtlichen Ansprüche, insbesondere bei Geldforderungen, die zum im Jahr fällig werden, all diese Forderungen verjähren zum Jahresende.
juristische Abkürzungen: heute KSchG
juristische Abkürzungen: heute KSchG
Das KSchG ist eine wichtiges Schutzgesetz für Arbeitnehmer. Jeder Arbeitnehmer sollte diese Abkürzung kennen, denn die juristische Abkürzung ”KSchG” heißt,
Kündigungsschutzgesetz
Der Kündigungsschutz ist einer der wesentlichsten Bestandteile des Arbeitnehmerschutzes. Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, dann hat der Arbeitnehmer einen besonders starken Kündigungsschutz. Er kann die Kündigung mittels Kündigungsschutzklage überprüfen zu lassen. Die Chancen sind meist sehr gut. Die meisten Kündigungsschutzklagen der Arbeitnehmer sind erfolgreich. Erstaunlich ist auch, dass die normale Kündigungsschutzklage eigentlich auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung und Weiterbeschäftigung lautet, aber trotzdem meistens Abfindungen vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden.
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) findet unter folgenden Voraussetzungen Anwendung:
- Arbeitsvertrag besteht länger als 6 Monate zum Zeitpunkt der Kündigung
- mehr als 10 Arbeitnehmer sind regelmäßig im Betrieb beschäftigt (bei alten Arbeitsverhältnissen mehr als 5)
Findet des Kündigungsschutzgesetz Anwendung, dann kann der Arbeitgeber nur aus 3 Gründen kündigen:
- verhaltensbedingt
- personenbedingt
- betriebsbedingt
Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen sind die Chancen für den Arbeitnehmer meist gut, da der Arbeitgeber häufig die sog. Sozialauswahl nicht trifft.
juristische Begriffe: heute Terminsvertretung
juristische Begriffe: heute Terminsvertretung
Rechtsanwälte wissen, was eine Terminsvertretung oder auch (eigentlich richtig: Terminvertretung) ist. Der juristische Laie kann aber mit diesem Begriff wenig anfangen. Man kann sich denken, dass es um eine Vertretung bei einem Termin geht. Da es sich um einen juristischen Begriff handelt, liegt nahe, dass es um eine Vertretung bei Gericht handelt. Und dies ist auch richtig, eine Terminsvertretung ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei Gericht. Faktisch vertritt ein Rechtsanwalt einen anderen Rechtsanwalt vor Gericht.
Warum Terminsvertretung?
Die meisten Mandanten glauben, dass der Rechtsanwalt, den sie beauftragen auch immer den Termin vor Gericht selbst wahrnehmen wird. Dies ist nicht immer so. Vor allem bei Gerichtsterminen, die weit entfernt stattfinden, ist es häufig so, dass der beauftragte Rechtsanwalt z.B. aus München einen Rechtsanwalt aus Berlin mit der Wahrnehmung des Termins in Berlin beauftragt. Die Anwälte vereinbaren dazu häufig eine Teilung der Gebühren, die für das gesamte Verfahren anfallen (50 zu 50 %).
Bei Rechtsstreitigkeiten mit sehen hohen Streitwerten oder die Spezialkenntnisse benötigen, nehmen die Anwälte, die beauftragt wurden, den Termin auch meist selbst war. Auch in Strafsachen ist es üblich den Termin selbst wahrzunehmen auch wenn der Termin weit entfernt stattfindet.
juristische Abkürzungen: heute a.A.
juristische Abkürzungen: heute a.A.
- Anwalt Berlin -
Viele “Nichtjuristen” können mit der Abkürzung a.A. nicht viel anfangen. Wer die juristische Abkürzung “MM” kennt,weiß aber meist auch, was a.A. heißt. Gerade Jurastudenten wissen nach einiger Zeit mit diesen Abkürzungen umzugehen. Als Laie hat man meist keine Vorstellung was dies bedeuten soll. Wenn man allerdings in einem juristischen Kommentar die Abkürzung aA sieht, dann sollte man ganz genau nachlesen, was dahinter steht, denn a.A. heißt
andere Auffassung
Die andere Auffassung besagt, dass zu einem juristischen Problem unterschiedliche Auffassungen existieren. Dies kommt sehr häufig vor. Als Laie muss man darauf achten, wer diese Auffassung vertritt. Ob eine Auffassung für den eigenen Fall praktisch bedeutsam ist, hängt vor allem davon ab, wer diese Auffassung vertritt. Wenn es sich dabei um die höchsten Instanzen (Gerichte) in Deutschland handelt, dann ist dies natürlich anders zu werten, als wenn es sich eine Mindermeinung eines Juraprofessors handelt. Für den Normalbürger ist die Auffassung der Mehrzahl der Gerichte, der Gerichte im eigenen Bundesland (bei fehlender Entscheidung der höchsten Instanz des Bundes) oder natürlich der höchsten Bundesgerichte interessant.
juristische Abkürzungen: heute LG
juristische Abkürzungen: heute LG
Wer weiß, was LAG heißt, der wird wohl auch wissen, was die juristische Abkürzung LG bedeutet. Das LG ist nämlich das
Landgericht
Das Landgericht (LG) kann sowohl die erste als auch die zweite Instanz in Zivil- oder Strafsachen sein. Gerade in Zivilsachen wird im Normalfall ab einen Streitwert ab € 5.000,00 das Landgericht die erste Instanz. Hiervon gibt es auch Ausnahmen, so ist in Mietsachen das Amtsgericht – unabhängig vom Gegenstandswert – die Ausgangsinstanz.
Interessant ist auch, dass man sich vor dem Amtsgericht noch selbst vertreten kann (auch hier gibt es Ausnahmen, so z.B. in einigen Familiensachen), während man beim Landgericht zwingend einen Rechtsanwalt benötigt. Erscheint man ohne Anwalt ergeht im Normalfall ein Versäumnisurteil (Urteil beim Nichterscheinen), obwohl man doch vor Ort ist. Die eigene Anwesenheit zählt aber wenig, wenn kein Anwalt dabei ist. Der Grund für den Anwaltszwang besteht darin, dass das Verfahren relativ schwierig ist und man ohne Anwalt geringe Chancen hat (schon aufgrund des Prozessrechts).
juristische Abkürzungen: heute KRS
juristische Abkürzungen: heute KRS
Wer mit dem deutsch-polnischen Wirtschaftsrecht zu tun hat, weiß wahrscheinlich, was das KRS ist. Das KRS ist in Polen gefürchtet, anders als der deutsche “KRS”, dass KRS ist nämlich das
Krajowy Rejestr Sadowy (Landesgerichtsregister)
Das polnische KRS ist also das Gegenstück zum deutschen Handelsregister. Der Unterschied besteht aber u.a. darin, dass das KRS in Polen sehr streng ist und bereits kleinste Fehler moniert. Wenn man dort z.B. eine polnische GmbH eintragen lassen möchte und schreibt in den Antragsformularen den Namen eines Gesellschafters oder Geschäftsführers 10 mal richtig und 1 mal falsch, dann wird die Eintragung abgelehnt. Keiner kommt dort auf die Idee eine Berichtigung selbst vorzunehmen, obwohl ja eigentlich klar ist, dass eine Tippfehler vorliegt.
juristische Abkürzungen: heute BAK
juristische Abkürzungen: heute BAK
Was heißt eigentlich BAK? Autofahrt – Polizei – Rauschmittel – na jetzt dämmert´s? Die Abkürzung BAK sollte man kennen, wenn man schon einmal Probleme mit der Polizei und mit dem Alkohol gehabt hat und zwar in dieser Kombination, denn BAK heißt …
Blutalkoholkonzentration
Die Blutalkoholkonzentration gibt Auskunft darüber, wie hoch der Anteil von Alkohol im Blut ist. Die Messung des BAK wird über eine Blutentnahme eingeleitet, die grundsätzlich richterlich angeordnet werden muss. Hier ist ein Wandel in der Rechtsprechung zu verzeichnen, denn früher wurde von den Gerichten toleriert,wenn die Polizei schon recht früh “Gefahr in Verzug” angenommen hat. Jetzt ist man strenger und die Polizei und die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet zunächst sich um eine richterliche Anordnung zu bemühen.
Der BAK kann relativ sicher durch eine Blutentnahme mit anschließender Analyse bestimmt werden. Hier passieren in der Praxis eigentlich nicht sehr viel Fehler. Wichtiger ist, dass zu beachten ist, dass es beim Alkoholgenuß eine sog. “Anflutphase” gibt, das heißt, dass der Alkohol im Blut nicht sofort nach dem Trinken vorhanden ist, sondern sich erst 1 bis 2 Stunden später zeigt. Auch ist zu beachten, dass ein Erwachsener ungefähr 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde an Alkohol abbaut. Dies hängt aber von der körperlichen Konstitution und auch vom Geschlecht ab.
juristische Abkürzungen: heute s.c.
juristische Abkürzungen: heute s.c.
Es gibt in der Juristerei eine Vielzahl von Abkürzungen mit denen kein Normalbürger etwas anfangen kann. Die Abkürzung s.c. ist eine Abkürzung, die von polnischen Firmen benutzt wird. Der deutsche Geschäftspartner kann mit dieser Abkürzung meist nichts anfangen und glaubt meistens es handelt sich um eine polnische GmbH. Dies ist aber nicht richtig, denn die GmbH in Polen benutzt die Abkürzung Sp.zo.o.
Die Abkürzung S.C. ist nämlich die Abkürzung für den polnische GbR und lautet ausgeschrieben.
Spółka cywilna
Spoka cywilna heißt ins Deutsche übersetzt – Zivilgesellschaft.
Die polnische GbR muss genauso, wie die deutsche BGB-Gesellschaft aus wenigstens 2 Personen bestehen. Viele der deutschen Vorschriften entsprechen inhaltlich den polnischen Regelungen (polnisches ZGB). Für deutsche Geschäftsleute ist wichtig zu wissen, dass bei der polnischen GbR eine Haftung mit den gesamten Vermögen der Gesellschafter – ebenso, wie in Deutschland – vorliegt.