Archiv für Oktober 2009

juristische Abkürzungen: heute a.A.

juristische Abkürzungen: heute a.A.

- Anwalt Berlin -

Viele “Nichtjuristen” können mit der Abkürzung a.A. nicht viel anfangen. Wer die juristische Abkürzung “MM” kennt,weiß aber meist auch, was a.A. heißt. Gerade Jurastudenten wissen nach einiger Zeit mit diesen Abkürzungen umzugehen. Als Laie hat man meist keine Vorstellung was dies bedeuten soll. Wenn man allerdings in einem juristischen Kommentar die Abkürzung aA sieht, dann sollte man ganz genau nachlesen, was dahinter steht, denn a.A. heißt

andere Auffassung

Die andere Auffassung besagt, dass zu einem juristischen Problem unterschiedliche Auffassungen existieren. Dies kommt sehr häufig vor. Als Laie muss man darauf achten, wer diese Auffassung vertritt. Ob eine Auffassung für den eigenen Fall praktisch bedeutsam ist, hängt vor allem davon ab, wer diese Auffassung vertritt. Wenn es sich dabei um die höchsten Instanzen (Gerichte) in Deutschland handelt, dann ist dies natürlich anders zu werten, als wenn es sich eine Mindermeinung eines Juraprofessors handelt. Für den Normalbürger ist die Auffassung der Mehrzahl der Gerichte, der Gerichte im eigenen Bundesland (bei fehlender Entscheidung der höchsten Instanz des Bundes) oder natürlich der höchsten Bundesgerichte interessant.

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juristische Abkürzungen: heute LG

juristische Abkürzungen: heute LG

Wer weiß, was LAG heißt, der wird wohl auch wissen, was die juristische Abkürzung LG bedeutet. Das LG ist nämlich das

Landgericht

Das Landgericht (LG) kann sowohl die erste als auch die zweite Instanz in Zivil- oder Strafsachen sein. Gerade in Zivilsachen wird im Normalfall ab einen Streitwert ab € 5.000,00 das Landgericht die erste Instanz. Hiervon gibt es auch Ausnahmen, so ist in Mietsachen das Amtsgericht – unabhängig vom Gegenstandswert – die Ausgangsinstanz.

Interessant ist auch, dass man sich vor dem Amtsgericht noch selbst vertreten kann (auch hier gibt es Ausnahmen, so z.B. in einigen Familiensachen), während man beim Landgericht zwingend einen Rechtsanwalt benötigt. Erscheint man ohne Anwalt ergeht im Normalfall ein Versäumnisurteil (Urteil beim Nichterscheinen), obwohl man doch vor Ort ist. Die eigene Anwesenheit zählt aber wenig, wenn kein Anwalt dabei ist. Der Grund für den Anwaltszwang besteht darin, dass das Verfahren relativ schwierig ist und man ohne Anwalt geringe Chancen hat (schon aufgrund des Prozessrechts).

Anwalt Martin – Rechtsanwalt Berlin

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juristische Abkürzungen: heute KRS

juristische Abkürzungen: heute KRS

Wer mit dem deutsch-polnischen Wirtschaftsrecht zu tun hat, weiß wahrscheinlich, was das KRS ist. Das KRS ist in Polen gefürchtet, anders als der deutsche “KRS”, dass KRS ist nämlich das

Krajowy Rejestr Sadowy (Landesgerichtsregister)

Das polnische KRS ist also das Gegenstück zum deutschen Handelsregister. Der Unterschied besteht aber u.a. darin, dass das KRS in Polen sehr streng ist und bereits kleinste Fehler moniert. Wenn man dort z.B. eine polnische GmbH eintragen lassen möchte und schreibt in den Antragsformularen den Namen eines Gesellschafters oder Geschäftsführers 10 mal richtig und 1 mal falsch, dann wird die Eintragung abgelehnt. Keiner kommt dort auf die Idee eine Berichtigung selbst vorzunehmen, obwohl ja eigentlich klar ist, dass eine Tippfehler vorliegt.

Anwalt Polen – Rechtsanwalt A. Martin

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