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Juristische Abkürzungen: heute AG

Juristische Abkürzungen: heute AG

AG, juristische Abkürzungen
Juristische Abkürzungen: heute AG

AG

Juristische Abkürzungen: heute AG

Juristische Abkürzungen verderben vielen Lesern die Freude an rechtlichen Ausführungen. Man weiß nicht, was soll es bedeuten! Wer die Abkürzungen BGH, BAG und LAG kennt, der könnte wohl auch etwas mit der Abkürzung AG anfangen. Die Abkürzung AG hat aber wenigstens zwei juristische Bedeutungen und die wären

Amtsgericht

und

Aktiengesellschaft

1. das Amtsgericht (AG) Das Amtsgericht ist häufig die Eingangsinstanz in zivilrechtlichen und strafrechtlichen (auch familienrechtlichen) Fällen. Es gibt aber auch Fälle, die von vornherein den Landgerichten zugewiesen sind. Dies sind in Zivilsachen meistens Fälle mit einem Gegenstandswert über € 5.000,00 (Mietsachen gehören aber unabhängig davon zu den Amtsgerichten). Beim Amtsgericht sitzt im Normalfall ein Einzelrichter. Dies muss aber nicht immer so sein (z.B. anders in Strafsachen vor dem Schöffengericht). Vor dem Amtsgericht besteht normalerweise kein Anwaltszwang (aber in einigen Familiensachen). 2. die Aktiengesellschaft (AG) Die Aktiengesellschaft ist eine Körperschaft, also eine Kapitalgesellschaft. Die Vorschriften über die Aktiengesellschaft sind größtenteils im Aktiengesetz geregelt. Dort wird aber häufig auf das HGB verwiesen. Im Gegensatz zur GmbH ist das Recht der Aktiengesellschaft etwas strenger und formalistischer. Was viele Leser aber nicht wissen ist, dass es in Deutschland zwei Formen von Aktiengesellschaften gibt, nämlich die normale Aktiengesellschaft und die sog. „kleine AG“ (nicht börsennotiert). Die kleine AG, die sich ebenfalls AG nennen darf, ist etwas einfacher zu handhaben und deren Aktien werden nicht an der Börse gehandelt. Diese soll eine Alternative zur GmbH sein, was in der Praxis aber nicht so ist. Aus Imagegründen kann es aber dennoch Sinn machen eine kleine AG zu gründen. Auf dem Briefkopf nämlich sieht man den Unterschied zwischen der kleinen und der normalen AG nicht, da sich auch die kleine AG  eben AG nennen darf.

Manchmal wird die Abkürzung „AG“ auch im Arbeitsrecht für Arbeitgeber verwendet.

Rechtsanwalt Marzahn

6. August 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Schlagworte: AG, Aktiengesellschaft, Amtsgericht, Anwalt Berlin, juristische Abkürzungen
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