Archiv für 1. August 2009
juristische Abkürzungen: heute LAG
juristische Abkürzungen: heute LAG
In Deutschland wird viel abgekürzt. Abkürzungen im “nomalen Deutsch” kann man meistens noch “erraten”, wenn aber die Juristen abkürzen, wird es eng. Wer aber weiß, was die Abkürzungen BAG und BGH bedeuten, der wird auch wissen, was die Abkürzung “LAG” heißt. Gerade Arbeitnehmer sollten diesen Begriff kennen, denn das LAG ist das
Landesarbeitsgericht
Das Landesarbeitsgericht entscheidet in Berufungsverfahren über Entscheidungen des Arbeitsgerichts (z.B. bei Kündigungsschutzklagen). In Berlin wäre dies das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, welches sich mit Entscheidungen des Arbeitsgerichtes Berlin auseinandersetzt. Über den Landesarbeitsgerichten befindet sich dann noch das Bundesarbeitsgericht, welches sich in Erfurt befindet. Das BAG entscheidet dann im Revisionverfahren.
Bemerkenswert ist, dass das Landesarbeitsgericht auch manchmal so abgekürzt wird: LArbG oder LarbG