Archiv für August 2009

juristische Begriffe: heute Kündigungsschutzgesetz

juristische Begriffe: heute Kündigungsschutzgesetz

Das Kündigungsschutzgesetz ist eines der stärksten Schutzgesetze für Arbeitnehmer. Jeder Arbeitnehmer hört früher oder später diesen Begriff. Kaum einer weiß aber, was dort – also im Kündigungsschutzgesetz – geregelt ist.

Kündigungsschutz und Arbeitnehmer

Ohne dem Kündigungsschutzgesetz könnte der Arbeitgeber eigentlich wahllos Arbeitnehmer – ohne Rücksicht auf Lebensalter, Unterhaltspflichten und Betriebszugehörigkeit – kündigen. Im Kündigungsschutzgesetz ist geregelt, dass Arbeitnehmer die wenigstens 6 Monate beschäftigt sind und in einem Betrieb arbeiten, der mehr10 Arbeitnehmer (bei Arbeitsverträgen vor 2004 mehr als 5) angestellt sind.

In diesem Fall muss der Arbeitgeber eine sog. Sozialauswahl bei der Kündigung treffen. Die Sozialauswahl richtet sich nach:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • Unterhaltspflichten

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber auch die Kündigungsgründe nachweisen, wie z.B. betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe.

Der Arbeitnehmer kann sich im Fall, dass die Kündigung diese Grundsätze nicht beachtet – was sehr häufig der Fall ist – gegen die Kündigung wehren und innerhalb einer Frist von 3 Wochen eine sog. Kündigungsschutzklage erheben. Dies gilt auch, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Gerade im Raum Berlin sind viele Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin anhängig, die den Kündigungsschutz betreffen.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Anwalt Martin

  • Share Save 171 16 in juristische Begriffe: heute Kündigungsschutzgesetz

juristische Begriffe: heute Adwokat

juristische Begriffe: heute Adwokat

Die Juristen sind bekannt für juristische Abkürzungen aber auch für die Verwendung von Begriffen, mit denen der Normalbürger nichts anfangen kann. Der Begriff ADWOKAT ist nicht die Beschreibung für Anwalts Liebling, sondern eine Berufsbezeichnung für einen Rechtsanwalt, aber aus welchen Land? Der Begriff ADWOKAT ist die Berufsbezeichung für den

Rechtsanwalt in Polen

In Polen gibt es gleich zwei verschieden “Typen” von Rechtsanwälten. Zum einen gibt es den ADWOKAT und zudem den Radca Prawny. Der Radca Prawny ist ein Kind des Sozialismus. Heute macht die Unterscheidung kaum noch Sinn. Früher war der Radca Prawny fast ausschließlich im Wirtschaftsrecht tätig und konnte auch durch Firmen angestellt werden.

Von daher gibt es nicht nur den Adwokat als Rechtsanwalt in Polen, sondern auch den Radca Prawny.

Anwalt Berlin – A. Martin

  • Share Save 171 16 in juristische Begriffe: heute Adwokat

juristische Abkürzungen: heute RVG

juristische Abkürzungen: heute RVG

Rechtsanwälte schlagen sich häufig mit Abkürzungen rum. Manchmal weiß man selbst als Anwalt nicht, was eine bestimmte Abkürzung bedeutet. Wenn man aber als deutscher Rechtsanwalt nicht weiß, was das RVG ist, dann ist ist man entweder sehr reich, weil man nur Gebührenvereinbarungen schließt oder vielleicht hat einfach keine Ahnung, denn RVG heißt

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – kurz RVG – ist der Nachfolger der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO). Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind die Gebühren des deutschen Rechtsanwalts geregelt. Das RVG regelt dabei sowohl die Gebühren für das außergerichtliche Tätigwerden als auch die Gebühren des Rechtsanwalts für das Gerichtsverfahren. Für die Beratung soll der Anwalt eine Vereinbarung mit dem Mandanten treffen. Im außergerichtlichen Bereich darf der Anwalt geringere als die gesetzlichen (also im RVG geregelten Gebühren) vereinbaren. Im Gerichtsverfahren muss der Rechtsanwalt aber die Gebühren nehmen, die im RVG stehen oder höhere Gebühren. Die Gebühren des RVG sind also Mindestgebühren.

Viele Mandanten verstehen nicht, dass z.B. der Anwalt für nur ein Schreiben an das Gericht mehrere Hunder Euro oder sogar mehrere Tausend Euro erhalten kann. Dies hängt damit zusammen, dass es sich bei den meisten Gebühren, die im Verfahren vor dem Gericht entstehen, um keine Rahmengebühren handelt. Die Gebühren entstehen unabhängig davon, wie viele Schreiben verfasst werden. Zum Beispiel entsteht die Verfahrensgebühr (1,3 als Faktor) schon beim ersten Schreiben an das Gericht (z.B. Klage oder Klageabweisungsantrag) in voller Höhe auch, wenn es bei diesem Schreiben bleibt, was aber unwahrscheinlich ist. Wenn der Anwalt dann später 20 weitere Schreiben schickt, erhöht sich die Gebühr nicht.

Anwalt Berlin – Rechtsanwalt A. Martin

  • Share Save 171 16 in juristische Abkürzungen: heute RVG

Juristische Abkürzungen: heute AG

Juristische Abkürzungen: heute AG

Juristische Abkürzungen verderben vielen Lesern die Freude an rechtlichen Ausführungen. Man weiß nicht, was soll es bedeuten! Wer die Abkürzungen BGH, BAG und LAG kennt, der könnte wohl auch etwas mit der Abkürzung AG anfangen. Die Abkürzung AG hat aber wenigstens zwei juristische Bedeutungen und die wären

Amtsgericht

und

Aktiengesellschaft

1. das Amtsgericht (AG) Das Amtsgericht ist häufig die Eingangsinstanz in zivilrechtlichen und strafrechtlichen (auch familienrechtlichen) Fällen. Es gibt aber auch Fälle, die von vornherein den Landgerichten zugewiesen sind. Dies sind in Zivilsachen meistens Fälle mit einem Gegenstandswert über € 5.000,00 (Mietsachen gehören aber unabhängig davon zu den Amtsgerichten). Beim Amtsgericht sitzt im Normalfall ein Einzelrichter. Dies muss aber nicht immer so sein (z.B. anders in Strafsachen vor dem Schöffengericht). Vor dem Amtsgericht besteht normalerweise kein Anwaltszwang (aber in einigen Familiensachen). 2. die Aktiengesellschaft (AG) Die Aktiengesellschaft ist eine Körperschaft, also eine Kapitalgesellschaft. Die Vorschriften über die Aktiengesellschaft sind größtenteils im Aktiengesetz geregelt. Dort wird aber häufig auf das HGB verwiesen. Im Gegensatz zur GmbH ist das Recht der Aktiengesellschaft etwas strenger und formalistischer. Was viele Leser aber nicht wissen ist, dass es in Deutschland zwei Formen von Aktiengesellschaften gibt, nämlich die normale Aktiengesellschaft und die sog. “kleine AG” (nicht börsennotiert). Die kleine AG, die sich ebenfalls AG nennen darf, ist etwas einfacher zu handhaben und deren Aktien werden nicht an der Börse gehandelt. Diese soll eine Alternative zur GmbH sein, was in der Praxis aber nicht so ist. Aus Imagegründen kann es aber dennoch Sinn machen eine kleine AG zu gründen. Auf dem Briefkopf nämlich sieht man den Unterschied zwischen der kleinen und der normalen AG nicht, da sich auch die kleine AG  eben AG nennen darf. Anwalt Berlin- Rechtsanwalt A. Martin – Kanzlei Berlin-Marzahn

  • Share Save 171 16 in Juristische Abkürzungen: heute AG

juristische Abkürzungen: heute LAG

juristische Abkürzungen: heute LAG

In Deutschland wird viel abgekürzt. Abkürzungen im “nomalen Deutsch” kann man meistens noch “erraten”, wenn aber die Juristen abkürzen, wird es eng. Wer aber weiß, was die Abkürzungen BAG und BGH bedeuten, der wird auch wissen, was die Abkürzung “LAG” heißt. Gerade Arbeitnehmer sollten diesen Begriff kennen, denn das LAG ist das

Landesarbeitsgericht

Das Landesarbeitsgericht entscheidet in Berufungsverfahren über Entscheidungen des Arbeitsgerichts (z.B. bei Kündigungsschutzklagen). In Berlin wäre dies das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, welches sich mit Entscheidungen des Arbeitsgerichtes Berlin auseinandersetzt. Über den Landesarbeitsgerichten befindet sich dann noch das Bundesarbeitsgericht, welches sich in Erfurt befindet. Das BAG entscheidet dann im Revisionverfahren.

Bemerkenswert ist, dass das Landesarbeitsgericht auch manchmal so abgekürzt wird: LArbG oder LarbG

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin

Rechtsanwalt in juristische Abkürzungen: heute LAG

Rechtsanwalt Berlin - Anwalt Martin

  • Share Save 171 16 in juristische Abkürzungen: heute LAG