Strafverteidiger Berlin – ein eigener Beruf?
Strafverteidiger Berlin – ein eigener Beruf?
Manchmal schreiben Anwälte – auch in Berlin – dass sie “Strafverteidiger” sind. Mandanten fragen sich dann, ob ein “Strafverteidiger” ein eigener Beruf ist oder etwas anderes ist als ein “normaler Rechtsanwalt”, der ebenfalls strafrechtliche Mandate bearbeitet.
Strafverteidiger = Fachanwalt für Strafrecht?
Die Berufsbezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” ist eine Bezeichnung für einen Rechtsanwalt der einen entsprechenden Lehrgang absolviert hat und auch praktische Kenntnisse nachgewiesen hat. Nach der Verleihung darf sich dieser “Fachanwalt für Strafrecht” nennen. Ob eine Fachanwalt für Strafrecht automatisch auch ein guter Strafverteidiger ist, darf bezweifelt werden, da einen guten Strafverteidiger mehr auszeichnet als nur eine bestandene Prüfung und nachgewiesene Praxiserfahrung. Andererseits kann sich Strafverteider eigentlich jeder Anwalt nennen, während die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht nur der führen darf, der hierzu dazu – aufgrund der oben beschriebenen Fachanwaltsprüfung – den Titel verliehen bekommen hat.
Strafverteidiger = Rechtsanwalt ?
Ein Strafverteidiger ist auch kein spezieller Rechtsanwalt, der über besondere Kenntnisse verfügt. Strafverteidiger kann sich – dem Grunde nach – jeder Anwalt nennen, ohne das er hierfür besondere Kenntnisse im Strafrecht nachgewiesen haben muss. Berufsrechtlich ist es allerdings umstritten, ob sich ein Rechtsanwalt als Strafverteidiger bezeichnen darf. Dies kann irreführend sein, denn der normale Mandant denkt, dass der Anwalt über besondere – nachgewiesene Kenntnisse im Strafrecht verfügt oder dieser Titel verliehen wurde, wie z.B. ein Fachanwaltstitel, was beides nicht der Fall ist.
Scheidung in Berlin – gibt es einen Fachanwalt für Scheidungsrecht/ Scheidungsanwalt?
Ab und zu hört man von einem so genannten “Scheidungsanwalt“. Der Normalbürger stellte darunter vor, dass dieser Anwalt sich nur mit Scheidungen – wahrscheinlich auch nur in Berlin - beschäftigt.
Scheidungsanwalt in Berlin – gibt es das?
Vor einem amerikanischen Film ist häufig die Rede vom so genannten “Divorce-Lawyer”, was nichts weiter heißt als Scheidungsanwalt. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Anwaltschaft in den USA sehr stark spezialisiert ist, vor allem in Großstädten, wie zum Beispiel New York. Nichts anderes erwarten dann auch deutsche Mandanten, die zum Beispiel in Google dann nach dem Suchbegriff “Scheidungsanwalt in Berlin” suchen.
Gibt es nun diesen Scheidungsanwalt oder nicht?
Antwort: Es gibt keinen Scheidungsanwalt. Jedenfalls gibt es diesen Titel offiziell nicht. Dieses eine Wortkreation, wie wahrscheinlich aus den USA nach Deutschland, gekommen ist. Es gibt zwar jede Menge Rechtsanwälte, die sich mit dem Scheidungsrecht beschäftigen, allerdings bezeichnet man diese offiziell nicht als Scheidungsanwälte.
Gibt es einen Fachanwalt für Scheidungsrecht?
Weiter stellt sich die Frage, ob es dann wenigstens einen Fachanwalt für das Scheidungsrecht gibt? Es gibt er mittlerweile für fast alles Fachanwälte. Allerdings gibt es keinen Fachanwalt für das Scheidungsrecht. Am Nächsten würde hier noch der Fachanwalt für das Familienrecht kommen. Wobei allerdings auszuführen ist, dass sich dieser Fachanwalt für Familienrecht nicht notgedrungen täglich mit Scheidungen befassen muss. Das Familienrecht ist so weit breit gefächert, dass es möglich ist, dass ein Fachanwalt für Familienrecht sich zum Beispiel schwerpunktmäßig mit Unterhaltssachen befasst.
Fachanwalt für Familienrecht
Zu beachten ist auch, dass die unstreitige Scheidung im Normalfall keine schwierige Angelegenheit ist. Auch ein Anwalt, der nicht Fachanwalt für das Familienrecht ist, kann unproblematisch den Mandanten hier betreuen. Entscheidend sind häufig nicht irgendwelche Fachanwaltstitel, sondern vor allem, wie intensiv sich der Rechtsanwalt mit dem Fall des einzelnen Mandanten beschäftigt.
Ist eine Kündigung per E-Mail wirksam?
Per E-Mail bekommt man Nachrichten von Freunden und auch mal vom Chef. Man kann nur hoffen, dass gerade vom Chef nichts Negatives kommt, aber wenn doch mal per E-Mail vom Arbeitgeber eine Kündigung kommt, stellt man sich als Arbeitnehmer die Frage, ob die Kündigung per E-Mail wirksam ist.
Arbeitsrecht Berlin Mitte - Kündigung per E-Mail wirksam?
Eine Kündigung des Arbeitgebers muss schriftlich erfolgen. Die Schriftform ist eben nicht, wenn nur eine elektronische Erklärung übersandt wird, die auch nicht unterzeichnet ist. Die Kündigung per E-Mail ist also keine wirksame Kündigung.
Kündigung per E-Mail erhalten – zum Anwalt und beraten zu lassen?
Trotzdem sollte sich der Arbeitnehmer, der eine Kündigung per E-Mail vom Arbeitgeber erhält von einem Rechtsanwalt, der auf das Arbeitsrecht in Berlin spezialisiert ist (Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Mitte) beraten lassen. Dieser entscheidet dann, ob (Rücknahme der Kündigung durch den Arbeitgeber außergerichtlich betreiben) und wie (Kündigungsschutzklage) sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung wehrt.
Anwalt Arbeitsrecht Berlin Mitte – Rechtsanwalt A. Martin
Arbeitsgericht Berlin – selbst klagen?
Arbeitsgericht Berlin – selbst klagen?
Im letzten Jahr und auch im Jahr 2010 gab es viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten (Arbeitsrecht Berlin) vor dem Arbeitsgericht Berlin. Ein Großteil dieser Streitfälle waren Klagen von Arbeitnehmern gegen Arbeitgeber wegen einer ausgesprochenen Kündigung (Kündigungsschutzklage) oder Klagen auf Zahlung von Arbeitslohn.
Die Frage, die sich viele Arbeitnehmer stellen, ist die, ob es Sinn macht als Arbeitnehmer selbst eine Klage vor dem Arbeitsgericht Berlin erheben sollte. Viele Arbeitnehmer scheuen den Gang zum Rechtsanwalt, vor allen dann, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Dass in vielen Prozessen eine Finanzierung über Prozesskostenhilfe möglich ist, wissen viele Mandanten nicht.
Die Klageerhebung – vor allen bei Kündigungsschutzklagen in Berlin – birgt erhebliche Risiken, da der Arbeitnehmer die Erfolgsaussichten nicht einschätzen kann. Das Wissen um die Erfolgsaussichten ist aber für die Verhandlung über die Höhe der Abfindung wichtig. Wer nicht weiß, wie seine Chancen ohne Vergleich wären, der wird nicht optimal verhandeln können.
Von daher ist Einschaltung eines Rechtsanwalt – Arbeitsrecht in Berlin eine sinnvolle Investition.
Anwalt A. Martin – Berlin
Juristische Begriffe erklärt: heute Inkasso
Juristische Begriffe erklärt: heute Inkasso
Mit dem Begriff Inkasso oder auch Forderungseinzug ist die Beitreibung von Forderungen gemeint. Es gibt eine ganze Industrie, die sich auf diese Beitreibungen spezialisiert hat. Man kann grundsätzlich zwei Gruppen unterscheiden. Zum einen Rechtsanwälte und zum anderen Inkassobüros. Da in Deutschland die Rechtsberatung und auch die Besorgung von fremden Angelegenheit im geschäftlichen Bereich grundsätzlich erlaubnispflichtig ist, ist das Inkasso als Geschäftsbereich für Nichtjuristen oder für Firmen, die keine Inkassoerlaubnis haben, nicht möglich. In anderen Ländern, wie z. B. in Polen (Inkasso Polen), gibt es auch Nichtjuristen, die Inkasso gewerblich anbieten.
Beim Inkasso durch Inkassobüros wird häufig angeboten, dass Forderungen zu einem bestimmten Pauschalsatz oder zu einem Erfolgshonorar realisiert werden. Im Endeffekt schreibt das Inkassobüro zunächst im außergerichtlichen Bereich – dies ist der Hauptanwendungsbereich – die Schuldner an und versucht diese zur Zahlung zu bewegen. Dabei wird ein gewisser Druck dadurch aufgebaut, dass die entsprechenden Forderungen durch Inkassogebühren (Kontoführungsgebühr etc.) immer höher werden. Der Schuldner fühlt sich unter Druck gesetzt und möchte die Angelegenheit klären. Hartgesottene Schuldner, die bei mehreren Gläubigern Schulden habe, lassen sich dadurch nicht beeindrucken. Genau genommen dürfen Inkassobüros nur Fälle annehmen, bei denen es sich um unbestrittene Forderungen handelt. Auch die Durchsetzung bei Mahnverfahren oder die Durchsetzung durch Klage dürfen Inkassobüros nur über Rechtsanwälte ausführen.
Die zweite Gruppe, das sind die Rechtsanwälte, die ebenfalls in Inkassosachen tätig werden. Bei den Rechtsanwälten ist es so, dass diese im Normalfall nicht für Honorarvereinbarungen arbeiten, sondern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bezahlt werden. Stundenhonorarsätze sind auch möglich. Wichtig ist, dass bei Rechtsanwälten der Stundensatz im Schnitt bei 150,00 € netto liegt. Der Vorteil der Einschaltung eines Rechtsanwalts liegt darin, dass dieser das Verfahren von Anfang bis Ende durchführen darf. Das Inkassobüro wird meistens nur im außergerichtlichen Bereich bei unbestrittenen Forderungen tätig. Sofern der Schuldner ohnehin nicht zahlen wird und ein Klageverfahren notwendig ist, macht es keinen Sinn ein Inkassobüro einzuschalten, auch wenn die Gebühren geringer sind. Was nützen die geringen Gebühren, wenn das Verfahren faktisch verschleppt wird und man dann später doch einen Anwalt einschalten muss.
Wie oben bereits ausgeführt, läuft das Inkasso in Deutschland, allerdings im Ausland, z. B. beim Inkasso in Polen, gibt es auch noch weitere Personengruppen, die im Inkasso tätig sind. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da der Gläubiger nie weiß, welche Qualifikation die entsprechende Firma tatsächlich hat.
juristische Begriffe erklärt: heute – Schmerzensgeldkatalog
juristische Begriffe erklärt: heute – Schmerzensgeldkatalog
Was ein Schmerzensgeldkatalog ist, wissen viele Leser wohl so ungefähr. Was dies aber genau ist, bleibt meistens unbekannt. Der Bürger stellt sich meist einen Katalog vor, in dem für jede Verletzung eine konkrete Summe an Schadenersatz aufgelistet ist.
Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog
Dies ist so nicht richtig. Als Schmerzensgeldkatalog wird häufig der Katalog von “Hacks-Ring-Böhm” vom Deutschen AnwaltsVerlag bezeichnet.
Dies ist wohl die bekannteste juristische Schmerzensgeldsammlung. Dieser Katalog erscheint als Buch mit CD. Er enthält eine Datenbank mit Entscheidungen zum Schnmerzensgeld, die nach den einzelnen Verletzungen bzw. nach der Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes geordnet ist.
Daneben gibt es aber auch noch andere Kataloge.
Zu beachten ist aber, dass der reine Katalog wenig nützt. Dieselbe Entscheidung wird man dort nicht finden. Der Schmerzensgeldkatalog kann immer nur eine grobe Orientierung sein. Es gibt diverse weitere Kriterien, die die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen und nicht im Schmerzensgeldkatalog aufgelistet sind.
Dies sind z.B.
- die Schwere des Verschuldens des Schädigers
- die Vermögensverhältnisse des Schädigers
- das Verhalten nach der Schädigung
- das Geschlecht des Geschädigten
- das Alter des Geschädigten
- die Sichtbarkeit der Narben (Gesicht oder Körper)
Daneben gibt es noch eine Vielzahl von Kriterien, die vor Gericht, wenn diese vorgetragen werden, die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen können.
Anwalt Berlin - Rechtsanwalt Martin
Für nähere Einzelheiten wird auch auf der lesenswerte Aufsatz “Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog” verwiesen.
juristische Begriffe erklärt: heute Kündigung
juristische Begriffe erklärt: heute Kündigung
Mit dem Begriff Kündigung kann fast jeder etwas anfangen. Gerade im Arbeitsrecht (z.B. bei der Kündigungsschutzklage) und Mietrecht spiel die Kündigung eine wichtige Rolle.
Was soll man da noch erklären, was eine Kündigung ist, weiß doch jeder, fragen sich jetzt viele Leser. Na, eine ganze Menge! Na, dann können Sie vielleicht folgende Fragen beantworten?
Was ist eine Kündigung juristisch gesehen?
Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig deshalb, da es – anders als beim Vertrag – nicht darauf ankommt, dass das Gegenüber der Kündigung zustimmt. Empfangsbedürftig deshalb, da eine Kündigung, die den Empfänger nicht erreicht, nicht wirksam wird.
Kann eine Kündigung zurückgenommen werden?
Nein, dies geht nicht. Eine Willenserklärung entfaltet – wenn diese Wirksam abgegeben wurde – Rechtswirkungen. Willenserklärungen sind gestaltungsfeindlich (so drücken dies die Juristen aus) und können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Nun fragen sich vermutlich einige Leser, dass sie aber schon von einer Rücknahme einer Kündigung gehört haben oder dies sogar schon erlebt haben, z.B. im Rahmen einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. In der Praxis kommt die Erklärung “Ich nehme die Kündigung zurück!” tatsächlich häufig vor. Trotzdem ist dies aber juristisch nicht möglich. Die Gerichte legen eine solche Erklärung auf Fortsetzung des bestehenden Vertragsverhältnis aus, da der juristische Laie ja nicht weiß, dass eine Kündigung nicht zurückgenommen werden kann aber die Rechtsfolgen der Rücknahme, nämlich die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses (z.B. des Arbeitsverhältnisses) möchte. Die Gerichte sagen sich ” er sagt zwar Rücknahme der Kündigung, meint aber Fortsetzung des Vertragsverhältnis zu den vorherigen Bedingungen und so legen wir diese Erklärung aus”. Ein Unterschied bleibt aber, denn der Gekündigte muss zustimmen. Wäre eine Rücknahme der Kündigung möglich, bräuchte man ja keine Zustimmung. Beim Angebot auf Fortsetzung des Vertrages aber schon, da hier ein Vertrag angeboten wird.
Muss man den Zugang der Kündigung bestätigen?
“Bitte hier unterschreiben?” Dies hört man vor allen von Arbeitgebern, die dem Arbeitnehmer die Kündigung übergeben haben und nun auf die Bestätigung durch Unterschrift hoffen. Der Arbeitnehmer oder Mieter muss aber nichts unterschreiben oder bestätigen.
Kann man eine Kündigung zurückweisen?
Ja, in bestimmten Fällen. Wenn die Kündigung von einem Vertreter ausgesprochen wird und der Kündigungserklärung keine Vollmacht beilag, dann kann die Kündigung “unverzüglich” zurückgewiesen werden mit der Folge, dass diese nicht wirksam wird. Der Gekündigte soll nämlich Sicherheit haben, dass die Kündigung tatsächlich von einer berechtigten Person ausgesprochen wird. Liegt keine Vollmacht bei, weiß der Gekündigte eben nicht, ob die Gegenseite überhaupt die Kündigung vornehmen darf.
juristische Begriffe erklärt: heute Abfindung (Kündigung)
juristische Begriffe erklärt: heute Abfindung (Kündigung)
Was eine Abfindung ist, wissen viele Bürger. Es gibt aber auch viele Missverständnisse vor allem im Hinblick auf die Abfindung für Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers.
Ein häufiger Fehler ist zu glauben, dass jeder Arbeitnehmer, der betriebsbedingt gekündigt wird, einen Anspruch auf auf die Zahlung einer Abfindung hat. Dies ist nicht richtig. Eine Abfindung wird in der Regel dann gezahlt, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung hat oder der Arbeitgeber keine “richtigen” Gründe für die Kündigung hat und den Arbeitnehmer eine Abfindung an Stelle des Arbeitsplatzes anbietet.
Ein Anspruch auf Abfindung hat der Arbeitnehmer meistens dann, wenn
- ein Sozialplan eine Abfindung vorsieht
- der Arbeitgeber eine Abfindung zusammen mit der Kündigung angeboten hat und der Arbeitnehmer dieses Angebot annimmt
- der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhebt und einen Auflösungsantrag stellt, da die Weiterarbeit ihm nicht mehr zumutbar ist
Bei der Erhebung der normalen Kündigungsschutzklage hat der Arbeitnehmer meist keinen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung. Die Abfindung wird aber dennoch meist in der ersten mündlichen Verhandlung im Arbeitsrechtsstreit (Güteverhandlung) als Möglichkeit um den Rechtsstreit schnell zu beenden angeboten. Vor Gericht findet dann meist ein “Kuhhandel” statt. Der Arbeitnehmer möchte nicht mehr beim Arbeitgeber arbeiten, will aber wenigstens Geld für den Verlust des Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber hat keine Lust mehr den “frechen Arbeitnehmer”, der sich getraut hat gegen die Kündigung vorzugehen, weiterzubeschäftigen und bietet eine Abfindung an. Es kommt zur Einigung vor Gericht. Eine Sperre bekommt der Arbeitnehmer bei gerichtlicher Einigung nicht.
Wichtig ist, dass der Arbeitgeber nur dann eine Abfindung anbieten wird, wenn er meint, dass er im Verfahren vor dem Arbeitsgericht keine guten Chancen hat. Wenn er meint, dass er mit seiner Kündigung durchkommt, macht es keinen Sinn eine Abfindung anzubieten, da die Kündigungsschutzklage dann wohl – wenn der Arbeitgeber mit seiner Einschätzung richtig liegt – wohl abgewiesen wird und der Arbeitnehmer weder den Arbeitsplatz zurück, noch eine Abfindung bekommt.
juristische Begriffe: heute Verjährung
juristische Begriffe: heute Verjährung
Den Begriff Verjährung hat jeder schon gehört. Was die Verjährung aber genau ist, dass wissen viele nicht.
Einrede der Verjährung
Die Verjährung ist eine Einrede und keine Einwendung. Dies heißt, dass die Verjährung im Prozess nicht vom Amts wegen – also vom Gericht – berücksichtigt wird, sondern man muss sich auf die Verjährung berufen. Faktisch heißt dies, dass vor Gericht die Einrede der Verjährung erheben muss, sonst passiert faktisch gar nichts.
Hinweis durch das Gericht auf Verjährung
Das Gericht darf nicht darauf hinweisen, dass bereits ein Anspruch verjährt ist. Dies gilt selbst dann, wenn eine Partei nicht anwaltlich vertreten wird und die andere einen Anwalt hat.
Verjährung zum Jahresende
Für viele Nichtjuristen ist es seltsam, dass die meisten Ansprüche zum Jahresende verjähren, also zum 31.12.. Der Grund dafür ist, dass die meisten zivilrechtlichen Ansprüche nach der gesetzlichen Regelung am Ende des Jahres und nicht zum Zeitpunkt der Fälligkeit mit der Verjährung “beginnen”.
Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall am 12.10.2009 beginnt die Verjährung (3 Jahre) nicht am Tag des Unfall´s,sondern zum Jahresende, also am 31.12.2009.
Dies gilt eben auch für die meisten anderen zivilrechtlichen Ansprüche, insbesondere bei Geldforderungen, die zum im Jahr fällig werden, all diese Forderungen verjähren zum Jahresende.
juristische Abkürzungen: heute KSchG
juristische Abkürzungen: heute KSchG
Das KSchG ist eine wichtiges Schutzgesetz für Arbeitnehmer. Jeder Arbeitnehmer sollte diese Abkürzung kennen, denn die juristische Abkürzung ”KSchG” heißt,
Kündigungsschutzgesetz
Der Kündigungsschutz ist einer der wesentlichsten Bestandteile des Arbeitnehmerschutzes. Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, dann hat der Arbeitnehmer einen besonders starken Kündigungsschutz. Er kann die Kündigung mittels Kündigungsschutzklage überprüfen zu lassen. Die Chancen sind meist sehr gut. Die meisten Kündigungsschutzklagen der Arbeitnehmer sind erfolgreich. Erstaunlich ist auch, dass die normale Kündigungsschutzklage eigentlich auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung und Weiterbeschäftigung lautet, aber trotzdem meistens Abfindungen vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden.
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) findet unter folgenden Voraussetzungen Anwendung:
- Arbeitsvertrag besteht länger als 6 Monate zum Zeitpunkt der Kündigung
- mehr als 10 Arbeitnehmer sind regelmäßig im Betrieb beschäftigt (bei alten Arbeitsverhältnissen mehr als 5)
Findet des Kündigungsschutzgesetz Anwendung, dann kann der Arbeitgeber nur aus 3 Gründen kündigen:
- verhaltensbedingt
- personenbedingt
- betriebsbedingt
Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen sind die Chancen für den Arbeitnehmer meist gut, da der Arbeitgeber häufig die sog. Sozialauswahl nicht trifft.