das deutsche Zivilrecht
1. gesetzliche Grundlagen
Einen Großteil der Regelungen zum Zivilrecht findet man im Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB).
Dort sind z.B. folgende Rechtsgebiete/Verträge geregelt:
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allgemeiner Teil des Zivilrechts
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der Verein
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Definition Sachen
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wesentlichen Bestandteil einer Sache
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Schuldrecht allgemeiner Teil / Schuldrecht besonderer Teil
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Anfechtung
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Geschäftsfähigkeit
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Stellvertretung
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Abtretung
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Aufrechnung
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Erfüllung
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Rücktritt
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Schadenersatz
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Verzug
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Unmöglicheit
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Kaufvertrag
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Mietvertrag
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Pachtvertrag
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Dienstvertrag
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Darlehensvertrag
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Reisevertrag
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Geschäftsführung ohne Auftrag
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Bereicherungsrecht
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Deliktsrecht
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Sachenrecht
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Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
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Erwerb von Grundeigentum
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grundrechtliche Sicherungsmittel
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Familienrecht
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Eheschließung
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Scheidung
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Scheidungsfolgen
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Abstammung
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Vaterschaftsanfechtung
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Erbrecht
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Testament
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gesetzliche Erbfolge
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Darüber hinaus gibt es auch noch eine Vielzahl von zivilrechtlichen Nebengesetzen.
2. wichtige Themenim Zivilrecht
Im Zivilrecht geht es häufig um Vertragstypen, wie Kaufvertrag, Mietvertrag und Werkvertrag.
Innerhalb dieser Vertragstypen geht es meist um:
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Vertragsgestaltung
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Geltendmachung von Rechten bei Mängel
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Inkasso
a. Vertragsgestaltung im Zivilrecht
Die Vertragsgestaltung ist ein wichtiges Instrument im Zivilrecht, die verhindern kann, dass es später bei der Durchführung des Vertrages Probleme mit dem Schuldner gibt. Eine effektive und sorgfältige Vertragsgestaltung hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Häufig lassen sich Unternehmen die Verträge mit anderen Firmen oder mit Verbrauchern im Vorfeld von Rechtsanwälten erstellen, die dann für eine Vielzahl von Fällen Anwendung finden sollen.
Dabei geht es vor allem um die Absicherung des Gläubigers, sofern die Gegenseite ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommt.
Im Rahmen der Vertragsgestaltung sollte man immer über folgende Punkte nachdenken:
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Sicherheiten
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Vertragsstrafen
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Aufrechnungsverbote
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Gerichtsstände
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das anzuwendende Recht
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Fälligkeiten für Zahlungstermine
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Liefertermine
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genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen
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Rechtsfolgen bei Verzug
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Rücktrittsrechte bei Vertragsstörungen
Entsprechende Regelungen sollte man immer vertraglich genau fixieren. Man sollte vorsichtig sein bei der Verwendung von Formularen und Musterverträgen, die man im Internet häufig findet. Es vielen Fällen ändert sich die Rechtslage sehr schnell oder es gibt aktuelle Entscheidungen zu bestimmten Problemen. Wenn diese Verträge nicht angepasst werden, dann droht hier das Chaos im späteren Gerichtsverfahren. Viele Geschäftsleute scheuen den Gang zum Anwalt und vertrauen darauf, dass schon alles gut gehen wird. Gerade, wenn es um hohe Summen geht, dann ist eine Rechtsberatung immer sinnvoll.
b. Geltendmachung von Rechten aus Verträgen/Gewährleistungsansprüche
Neben den Problemen in der Vertragsgestaltung gibt es in der Praxis dann noch die Rechte aus den Verträgen.
Eine recht große Gruppe der Problemfälle, innerhalb des Zivilrechts sind so genannte Gewährleistungsfälle. Diese können bei jedem Vertrag auftreten, wenn nicht ordentlich geleistet wird. Die Frage ist dann, welche Rechte derjenige hat, dem gegenüber ja diese Leistung zu erbringen war.
Gewährleistung im Kaufrecht
Gewährleistungsfälle treten nicht nur beim Kaufvertrag auf, aber besonders häufig bei diesem. Innerhalb des Kaufrechts geht es häufig um Kaufverträge über Kfz.
Beispiel:
Der Käufer hat ein Kfz erworben, welches Mängel aufweist und er möchte nun Beseitigung der Mängel und hilfsweise möchte er – wenn die Mängel nicht beseitigt werden – vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wenn mehrere Mängel am Kfz vorliegen oder die Mängelbeseitigung schon fehlgeschlagen ist, kommt es häufig auch dazu, dass der Käufer nicht mehr die Absicht hat, “nachbessern” zu lassen, sondern er möchte vom Kaufvertrag über das Auto zurücktreten und sein Geld zurück haben.
Hierbei ist zu beachten, dass grundsätzlich der Verkäufer des Kfz erst einmal grundsätzlich das Recht nachzubessern, also den Mangel zu beseitigen, hat. Erst wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen, nicht möglich und auch nicht mehr für den Käufer zumutbar ist, dann besteht die Möglichkeit, sofern der Mangel nicht unerheblich ist, vom Vertrag zurückzutreten. Hierbei sollte auf jeden Fall durch einen Rechtsanwalt überprüft werden, ob tatsächlich ein nicht unerheblicher Mangel vorliegt.
c. Werkvertragsforderung/ Baurecht
Eine weitere Gruppe des Zivilvertragsrechts, das in der Praxis von Bedeutung ist, sind so genannte Werkvertragsfälle.
Hier geht es häufig um Fälle um Reparatur und Mängel bei der Reparatur. Aber auch das Baurecht ist Werkvertragsrecht.
d. Inkasso
Mit dem Begriff “Inkasso” bezeichnet man gemeinhin die Eintreibung von Forderungen. Hier werden Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen eingeschaltet, um die Forderungen beizutreiben.
Häufig steht beim Inkasso nicht die rechtliche – streitige – Durchsetzung im Fordergrund, sondern eine effektive schnelle Realsierung der Forderung.
Zuächst wird der beauftragte Anwalt versuchen eine außergerichtliche Regelung mit dem Schuldner zu treffen. Hier bietet sich eine Ratenzahlungsvereinbarung an, in der der Schuldner sich zur Zahlung verpflichtet und auf Einwendungen und Einreden verzichtet.
Kommt es zu keine Einigung, dann wird der Rechtsanwalt die gerichtliche Durchsetzung der Forderung realisieren. Dabei stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Nämlich die Durchsetzung per Mahnverfahren und die Durchsetzung per Klageverfahren.
Anwalt A. Martin – Rechtsanwalt – Berlin- Stettin- Loecknitz