Zivilrecht Berlin
Sie sind auf diese Internetseite gestoßen, da Sie Informationen zum allgemeinen Zivilrecht, insbesondere zu Vertragsgestaltung oder Anfechtung bekommen möchten. Nachfolgend dazu Informationen:
1. Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung ist ein wichtiges Instrument, die nämlich verhindern kann, dass es im nachhinein schwere Probleme, zum Beispiel mit dem Schuldner gibt. Eine effektive Vertragsgestaltung hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Man kann vertraglich viele Sachen regeln, im Rahmen der allgemeinen Handlungsfreiheit und dem Gläubiger entsprechend absichern. Aber auch der Schuldner kann hier seine Rechte vertraglich einbringen. Im Rahmen der Vertragsgestaltung sollte man immer über Sicherheiten, Vertragsstrafen, Gerichtsstände, das anzuwendende Recht, Fälligkeiten für Zahlungstermine, Rechtsfolgen bei Verzug, Rücktrittsrechte und Vertragsstörungen nachdenken. Entsprechende Regelungen sollte man vertraglich genau fixieren. Man sollte vorsichtig sein bei der Verwendung von Formularen. Diese sind auf den Allgemeinfall zugeschnitten und nicht auf den Einzelfall.
2. Gewährleistungsansprüche
Eine recht große Gruppe der Fälle, innerhalb des Zivilrechts sind so genannte Gewährleistungsfälle. Häufig geht es hierbei um Autokauf. Der Käufer hat ein Auto erworben, welches Mängel aufweist und er möchte nun Beseitigung der Mängel und hilfsweise vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn mehrere Mängel vorliegen oder die Mängelbeseitigung schon fehlgeschlagen ist, kommt es häufig auch dazu, dass eigentlich der Käufer nicht mehr die Absicht hat, nachbessern zu lassen, sondern er möchte vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurück haben. Hierbei ist zu beachten, dass grundsätzlich der Verkäufer erst einmal das Recht nachzubessern, also den Mangel zu beseitigen, hat. Erst wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist und auch nicht mehr für den Käufer zumutbar ist, dann besteht die Möglichkeit, sofern der Mangel nicht unerheblich ist, vom Vertrag zurückzutreten. Hierbei sollte auf jeden Fall anwaltlich überprüft werden, ob tatsächlich ein nicht unerheblicher Mangel vorliegt.
3. Werkvertragsforderung/ Baurecht
Eine weitere Gruppe des Zivilvertragsrechts in der Praxis, die von Bedeutung ist, sind so genannte Werkvertragsfälle. Hier handelt es sich häufig um Reparaturfälle bezüglich von Kfz oder auch um Baurecht. Beide Rechtsgebiete haben ihren Ursprung im Werkvertragsrecht, also in den §§ 635 ff BGB. Bezüglich des Baurechts gibt es natürlich noch Sondervorschriften, die auch vereinbart werden können, wie zum Beispiel die VOB. Gerade im Baurecht ist es so, dass häufig Mängel gerügt werden und Streitigkeiten über das Bestehen der Mängel zwischen den Parteien sich anbahnen. Hier ist das so genannte Beweissicherungsverfahren von großer Bedeutung, da schnell Ergebnisse darüber liefert, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt und aus welcher Sphäre dieser kommt.
4. Deliktsrecht
Ein typischer Fall des Deliktsrechts ist zum Beispiel der Verkehrsunfall. Dies soll unter dem Punkt Verkehrsrecht Berlin nochmals erörtert werden. Allerdings kommen in der Praxis auch häufig Fälle vor, wo zum Beispiel Personen durch Tiere verletzt werden.
Der typische Fall ist der, dass ein Hund einen Menschen anfällt und diesen verletzt. Was häufig nicht bedacht wird, ist, dass der Hundehalter aus so genannter Gefährdungshaftung haftet. Das heißt, dass er selbst dann haftet, wenn man ihm die Schuld nicht nachweisen kann, zum Beispiel er den Hund an der Leine geführt hat, diese eine ausreichende Stärke hat und sich dann der Hund unvermittelt losgerissen hat. Hier ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt unumgänglich, da gerade bei der Höhe des Schmerzensgeldes diverse Faktoren zu beachten sind. Die entsprechenden Versicherungen versuchen häufig die entsprechenden Schmerzensgeldsummen stark nach unten zu drücken.