Trennung in Berlin

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Trennung Berlin

Trennung und Scheidung in Berlin?      Wozu ist eine Trennung überhaupt erforderlich?     Wie muss die Trennung in Berlin erfolgen?    Muss ein Ehegatte bei Scheidungsabsicht des anderen Ehepartners die Ehewohnung verlassen?    Ist eine Trennung in der selben Wohnung möglich?

 

Trennung und Scheidung in Berlin?

Die Trennung und die Scheidung - auch in Berlin - hängen miteinander zusammen. In Deutschland gibt es bei der Ehescheidung kein Schuldprinzip mehr. Es kommt also bei der Scheidung nicht mehr darauf an, wer diese verursacht hat. Entscheidend ist vielmehr die sog. Zerrüttung der Ehe (sog. Zerrüttungsprinzip). Es wird vermutet, dass eine Ehe zerrüttet ist, wenn die Eheleute länger als 1 Jahr voneinander getrennt leben und beide die Scheidung wollen. Dies ist natürlich auch in Berlin so, da die Voraussetzung der Ehescheidung bundeseinheitlich geregelt ist, nämlich im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Wozu ist eine Trennung überhaupt erforderlich?

Da - wie oben ausgeführt - das sog. Zerrüttungsprinzip bei der Ehescheidung gilt, ist die Trennung grundsätzlich Voraussetzung für eine Scheidung. Kurz: Ohne Trennung keine Scheidung.

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass die Eheleute, die sich trennen wollen, glauben, dass eine Trennung in der selben Wohnung völlig unproblematisch sei.

Wie muss die Trennung in Berlin erfolgen?

Die Trennung in Berlin hat - wie im übrigen Bundesgebiet - so zu erfolgen, dass ein Trennung der Eheleuten von “Tisch und Bett” erfolgt. Bei einem Auszug eines Ehegatten aus der Ehewohnung ist dies unproblematisch der Fall.

Erfolgt kein Auszug, dann wäre an einer Trennung in der gleichen Wohnung zu denken. Dies ist aber problematisch, wie die nachfolgenden Ausführungen belegen.

Muss ein Ehegatte bei Scheidungsabsicht des anderen Ehepartners die Ehewohnung verlassen?

Im Normalfall kann kein Ehegatte zum Auszug gezwungen werden, es sei denn, die Voraussetzung einer Wohnungszuweisung liegen vor (Gewalt in der Ehe). Dies ist aber selten der Fall. Der Grund dafür ist der, dass die Ehewohnung durch das Grundgesetz stark geschützt ist. Selbst wenn einer der Ehepartner Eigentümer der Wohnung ist oder allein im Mietvertrag steht, kann er den Auszug des anderen Ehepartners nicht ohne weiteres erzwingen. Dies ist in der Praxis häufig ein Problem, da häufig Frauen sich zuerst von ihrem Ehepartner trennen wollen und meistens nicht über die finanziellen Mittel für eine neue Wohnung verfügen. Bis dann die erste Unterhaltszahlung kommt, vergeht meistens auch nicht wertvolle Zeit.

Ist eine Trennung in der selben Wohnung möglich?

Die Trennung in der selben Wohnung ist fast immer ein Problem. Dies erkennen die Eheleute aber meistens nicht, da diese irgendwo gelesen haben, dass auch eine Trennung in der gleichen Wohnung möglich ist. Das böse Erwachen kommt dann meistens beim ersten Anwaltsbesuch. Die Trennung in der selben Wohnung ist zwar grundsätzlich möglich, allerdings sind darin hohe Anforderungen zu stellen. Die Eheleute müssen von “Tisch und Bett” getrennt leben. Es scheitert schon u.a. daran, wenn:

  • die Mahlzeiten gemeinsam eingenommen werden,
  • gemeinsam gekocht wird
  • die Einkäufe gemeinsam oder von einen Ehepartner für den anderen erledigt werden
  • die Wäsche gemeinsam gewaschen wird

Das Familiengericht in Berlin (es gibt genau genommen 3 Familiengerichte) fragt genau nach!

Es gibt auch Anwälte, die sich mit dem Familienrecht in Berlin beschäftigen, und den Mandanten raten doch gemeinsam mit dem Ehepartner zu behaupten, dass eine Trennung in der Wohnung - so wie von der Rechtsprechung vorgesehen - vorgelegen hat. Dazu rate ich aber grundsätzlich nicht, da das Familiengericht in Berlin - wenn es entdeckt, dass hier falsche Angaben gemacht werden - keine Spaß versteht. Auch ist dies eine Frage der Grundsätze, die man als Anwalt vertreten sollte, eben nicht die Parteien zu animieren vor Gericht die Unwahrheit zu sagen.

Zusammenfassung zur Trennung in Berlin:

Die Trennung ist die Voraussetzung für eine Scheidung - nicht nur in Berlin -. Ohne Trennung ist eine Scheidung im Normalfall nicht möglich. Die Trennung ist innerhalb der gleichen Wohnung problematisch, so dass ich als Rechtsanwalt davon grundsätzlich abrate.

 

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