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Strafverfahren - was nun2

Rechtsanwalt Strafrecht Berlin - Strafverteidigung in Berlin

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Warum braucht man einen Rechtsanwalt im Strafverfahren?

Wie läuft ein Strafverfahren in Berlin ab?

Ermittlungsverfahren in Berlin

Rolle der Polizei in Berlin

Schweigen oder Reden?

Einschaltung eines Rechtsanwalts im Ermittlungsverfahren?

Akteneinsicht

Untersuchungshaft

die Staatsanwaltschaft in Berlin

Anklage oder Einstellung

Zwischenverfahren

Hauptverfahren

die Hauptverhandlung

Verurteilung oder Freispruch

Bewährung in Strafsachen

Bewährungsauflagen

Straftaten während der Bewährung

Strafvollstreckung in der JVA

offener Vollzug in Berlin

 

 

Warum braucht man einen Rechtsanwalt im Strafverfahren?

Wenn jemand einer Straftat beschuldigt ist, dann möchte diese Person das ganze Verfahren so schnell, wie möglich, beenden. Der Beschuldigte - so heißt die Person im Ermittlungsverfahren - glaubt noch, dass er durch eine kurze Aussage das ganze Strafverfahren “aufklären” kann. Er ist sich meist keiner Schuld bewusst.

Häufig wird auch von der Polizei angedeutet, dass durch eine “schnelle Aussage” das Verfahren beendet werden kann. Dem ist nicht so. Die Polizei kann das Verfahren gar nicht einstellen. Wenn man all dies glaubt; wozu braucht man dann einen Rechtsanwalt? Das Problem ist nur, dass das strafrechtliche Ermittlungsverfahren so nicht funktionert. Die Polizei ermittelt für die Staatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft (Berlin) entscheidet später über das Verfahren.

Den persönlichen Eindruck vom Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft -anders als die Polizei - nicht. Die StA (Staatsanwaltschaft) sieht nur den Akteninhalt.

Wenn die Einlassung des Beschuldigten nicht absolut “wasserdicht” und leicht nachweisbar ist, dann bringt diese meistens nicht viel, denn schnell ist die Staatsanwaltschaft der Meinung, dass hier nur eine Schutzbehauptung vorliegt.

Auch wissen viele Beschuldigten gar nicht, wann eine Staftat vorliegt. Wer weiß schon, was ein “gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr ist” und wie lange man z.B. am Unfallort warten muss, damit keine “Unfallflucht” vorliegt. Wer hier ohne Rechtsanwalt Angaben macht, handelt grob fahrlässig.

Es gilt ohnehin der Grundsatz, dass man ohne den Akteninhalt zu kennen, keine Aussage macht! Der beauftragte Rechtsanwalt wird zunächst immer Akteneinsicht nehmen und dann erst darüber entscheiden, ob man eine Aussage macht.

Wie läuft ein Strafverfahren in Berlin ab?

 

 

Ermittlungsverfahren in Berlin

 

Rolle der Polizei in Berlin

 

Schweigen oder Reden?

 

Einschaltung eines Rechtsanwalts im Ermittlungsverfahren?

 

Akteneinsicht

 

Untersuchungshaft

 

die Staatsanwaltschaft in Berlin

 

Anklage oder Einstellung

 

Zwischenverfahren

 

Hauptverfahren

 

die Hauptverhandlung

 

Verurteilung oder Freispruch

 

Bewährung in Strafsachen

 

Bewährungsauflagen

 

Straftaten während der Bewährung

 

Strafvollstreckung in der JVA

 

offener Vollzug in Berlin

 

 

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