Ermittlungsverfahren in Berlin
Rolle der Polizei in Berlin
Schweigen oder Reden?
Einschaltung eines Rechtsanwalts im Ermittlungsverfahren?
Akteneinsicht
Untersuchungshaft
die Staatsanwaltschaft in Berlin
Anklage oder Einstellung
Zwischenverfahren
Hauptverfahren
die Hauptverhandlung
Verurteilung oder Freispruch
Bewährung in Strafsachen
Bewährungsauflagen
Straftaten während der Bewährung
Strafvollstreckung in der JVA
offener Vollzug in Berlin
Wenn jemand einer Straftat beschuldigt ist, dann möchte diese Person das ganze Verfahren so schnell, wie möglich, beenden. Der Beschuldigte - so heißt die Person im Ermittlungsverfahren - glaubt noch, dass er durch eine kurze Aussage das ganze Strafverfahren “aufklären” kann. Er ist sich meist keiner Schuld bewusst.
Häufig wird auch von der Polizei angedeutet, dass durch eine “schnelle Aussage” das Verfahren beendet werden kann. Dem ist nicht so. Die Polizei kann das Verfahren gar nicht einstellen. Wenn man all dies glaubt; wozu braucht man dann einen Rechtsanwalt? Das Problem ist nur, dass das strafrechtliche Ermittlungsverfahren so nicht funktionert. Die Polizei ermittelt für die Staatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft (Berlin) entscheidet später über das Verfahren.
Den persönlichen Eindruck vom Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft -anders als die Polizei - nicht. Die StA (Staatsanwaltschaft) sieht nur den Akteninhalt.
Wenn die Einlassung des Beschuldigten nicht absolut “wasserdicht” und leicht nachweisbar ist, dann bringt diese meistens nicht viel, denn schnell ist die Staatsanwaltschaft der Meinung, dass hier nur eine Schutzbehauptung vorliegt.
Auch wissen viele Beschuldigten gar nicht, wann eine Staftat vorliegt. Wer weiß schon, was ein “gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr ist” und wie lange man z.B. am Unfallort warten muss, damit keine “Unfallflucht” vorliegt. Wer hier ohne Rechtsanwalt Angaben macht, handelt grob fahrlässig.
Es gilt ohnehin der Grundsatz, dass man ohne den Akteninhalt zu kennen, keine Aussage macht! Der beauftragte Rechtsanwalt wird zunächst immer Akteneinsicht nehmen und dann erst darüber entscheiden, ob man eine Aussage macht.
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