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Gegen eine arbeitsrechtliche Kündigung kann sich der Arbeitnehmer effektiv nur mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Rechtsanwalt Martin - Zweigstelle Marzahn-Hellersdorf - vertritt Berliner Mandanten vor dem Arbeitsgericht Berlin in Kündigungsschutzprozessen.
Rechtsanwaltskanzlei A. Martin - Berlin Marzahn/ Zweigstelle -
Marzahner Promenade 22 - 12679 Berlin
Telefon - 030 74 92 16 55
Welches Arbeitsgericht ist zuständig?
Welches Arbeitsgericht ist in Berlin zuständig?
Rechtsanwalt oder selbst klagen?
Abfindung oder Weiterbeschäftigung?
Abfindungsformel?
Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens?
Dauer des Kündigungsschutzverfahrens?
Kosten des Kündigungsschutzverfahrens?
Die Kündigungsschutzklage ist eine Klage mit der sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung des Arbeitgebers wehrt. Diese Klage bezeichnet man als Kündigungsschutzklage, da der Arbeitnehmer mit der Klage “Kündigungsschutz” geltend macht.
Auch wenn die Kündigungsschutzklage im Kündigungsschutzgesetz geregelt ist, heißt dies nicht, dass nur bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes eine Kündigungsschutzklage erhoben werden kann. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, kann - und soll auch - die Kündigungsschutzklage erhoben werden.
Dies gilt z.B. auch bei
- Kündigung mit falscher Kündigungsfrist
- Verstoß gegen den Sonderkündigungsschutz, wie
- Mutterschutz
- Schwerbehindertenschutz
- Azubi´s (ordentliche Kündigung ausgeschlossen)
- Elternzeit
- Wehrdienstleistende
- Schwangere
- außerordentliche Kündigungen außerhalb des KSchG
Allein bei Nichteinhaltung der Schriftform der Kündigung (per Fax, per E-Mail, SMS) ist die Erhebung der Kündigungsschutzklage nicht erforderlich.
Welches Arbeitsgericht ist zuständig?
Welches Arbeitsgericht ist in Berlin zuständig?
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