Inkasso Polen

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RA A. Martin

Anwalt in Deutschland und Polen

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Inkasso Polen

Inkasso Polen - unsere Leistungen - Inkassofirmen in Polen - Mentalität der Schuldner in Polen -

Forderungseinzug in Polen - Anwaltshonorare

Forderungseinzug Polen/ Auslandsinkasso

Seit dem Jahr 2005 betreibt Rechtsanwalt Andreas Martin in Polen/ Stettin eine Rechtsanwaltskanzlei. Wir realisieren für Sie Forderungen in Polen und zwar:

  • absichernde Vertragsgestaltung
  • außergerichtliche Aufforderung an den Schuldner/ Mahnung
  • Stellung von Insolvenzanträgen in Polen
  • Auskünfte aus Registern (Handelsregister/ Register für Schuldner/ Gewerbeamt)
  • Mahnverfahren in Polen (Gericht)
  • Gerichtsverfahren (Zivilklage vor polnischen Gerichten)
  • Zwangsvollstreckung in Polen aus deutschen Urteilen

Sie erreichen uns unter folgenden Telefonnummer:

 

Anwaltskanzlei in Polen/ Inkasso Polen

Die polnische Anwaltskanzlei befindet sich im Zentrum Stettins. RA Martin ist als erster deutscher und ausländischer Rechtsanwalt in Stettin/ Polen in die Liste der europäischen Rechtsanwälte bei der Rechtsanwaltskammer Stettin aufgenommen worden. Seitdem erfolgte die Tätigkeit direkt in Polen vor Ort zusammen mit zwei polnischen Rechtsanwaltskollegen (Bürogemeinschaft). Eine starke Spezialisierung auf deutsch-polnische Wirtschaftsfälle liegt vor.

Inkasso in Polen

Die Vertretung von deutschen Mandanten in Polen zählt zu unseren täglichen Aufgaben. Eine davon ist die Durchsetzung von Forderungen von deutschen Firmen und Kaufleuten in Polen.

Inkasso in Polen kann wie folgt aussehen:

  • Betreibung von Forderungen in Polen im außergerichtlichen Bereich
  • Forderungseinzug vor polnischen Gerichten (Mahnverfahren oder Klageverfahren)
  • Zwangsvollstreckung mit einem deutschen oder polnischen Titel

Zu beachten ist:

  • es gibt in Polen keine Gebührenordnung für Rechtsanwälte im außergerichtlichen Bereich
  • die meisten polnischen Rechtsanwälte rechnen nicht für deutsche Mandanten nach dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab (dies kennen die meisten Anwälte in Polen nicht einmal)
  • in Polen gibt es kein Rechtsberatungsgesetz
  • die Anwaltsgebühren in Polen sind im Normalfall nicht geringer als in Deutschland
  • fast alle Rechtsanwälte in Polen nehmen Vorkasse in Polen
  • in Polen gibt es zwei “Arten” von Rechtsanwälten: den Adwokat und den Rechtsberater
  • vor den polnischen Gerichten gibt es eine Rechtsanwaltsvergütungsordnung, aber die Gerichte sprechen meist nur die Mindestgebühren zu
  • die Zwangsvollstreckung in Polen läuft anders als in Deutschland, hier sind die Gerichtsvollzieher privatisiert und bekommen einen prozentualen Anteil am Vollstreckungsergebnis (anders bei Forderungen der öffentlichen Hand)

Die obigen Punkte sollten Sie beachten. Wir beraten Sie gern!    

Kanzlei Löcknitz:   Tel.: 039754 52884

Kanzlei Stettin: Tel.:  0048 91 885 80 14

Kanzlei Berlin: Tel.: 030 74921655

weitere Informationen zum Thema Inkasso in Polen

Inkassofirmen in Polen

Bitte beachten Sie, dass es in Polen kein Rechtsberatungsgesetz gibt. Von daher kann hier jeder Rechtsrat und Vertretung (z.B. häufig bei der GmbH-Gründung in Polen) anbieten, was auch häufig geschieht. Das Problem ist, dass Sie in solchen Fällen nichts über die Qualifikation dieser Person wissen und diese im Normalfall auch keine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung hat. Man kann hier nicht nur Geld, sondern auch wertvolle Zeit verschwenden, wenn das “Inkassounternehmen” bzw. die Firma, die solche Inkassodienstleistungen anbietet, erst über mehrere Monate Korrespondenz mit dem Schuldner führt.

Es nutzt die beste Vereinbarung und Quote nichts, wenn das Inkassounternehmen den Prozess nicht sorgsam führt. Im übrigen schalten diese ohnehin meist einen Rechtsanwalt und polnischen Rechtsberater ein, der dann die Durchsetzung übernimmt. Direkten Kontakt zum Anwalt hat man ohnehin nicht.

die Mentalität in Polen / Schuldner in Polen

Auch ist die polnische Mentalität zu beachten, die gerade auch in Inkassofällen eine erhebliche Rolle spielt. Das mehrmalige Anschreiben - und dann noch von der deutsche Seite aus - bringt in Polen nicht viel. Viele Schuldner in Polen versuchen meist die sog. “Vogel-Strauss-Taktik” und ignorieren den kompletten Schriftverkehr. Der Schuldner wähnt sich zunächst in Polen in Sicherheit und rechnet nicht mit einem Verfahren wegen der ausstehenden Forderung oder mit einer Zwangsvollstreckung. Später wird dann meist vor Gericht behauptet man habe nie ein Schreiben bekommen.

Weiter ist auch sehr beliebt die sog. “Verzögerungstaktik” - welche ja auch in Deutschland häufig von Schuldnern in Inkassofällen praktiziert wird. Da in Polen z.B. viele Forderungen erst mit Übersendung der Originalrechnung fällig werden - anders als in Deutschland - wird dann häufig behauptet man habe die Rechnung nicht bekommen oder diese müsse korrigiert werden und dann würde man schon die Rechnung sofort bezahlten. Aufgrund der “falschen” oder nicht vorhandenen Rechnung könne man dies jetzt aber leider nicht. Wenn dann die Rechnung nochmals übersandt wird, stellt man fest, dass immer noch keine Zahlung eingeht. Die polnische Firma ist dann schlecht oder nicht erreichbar oder der zuständige Sachbearbeiter im Urlaub oder krank.

Forderungsdurchsetzung in Polen - Anwaltshonorare

Wer in Polen im Wege der Forderungsdurchsetzung Ansprüche betreiben muss, möchte auch wissen in welcher Höhe hier Kosten entstehen können. Vor allem die Anwaltskosten in Polen sind für viele deutsche Mandanten / und auch Anwälte interessant. Häufig besteht die Fehlvorstellung, dass in Polen alles billger ist als in Deutschland, also auch die Anwaltsgebühren. Dies stimmt nicht.

Die Anwaltsgebühren sind ungefähr vergleichbar mit den deutschen Gebühren. Dies gilt zumindest für hohe Streitwerte. Wie oben - unter dem Punkt “Inkasso in Polen” bereits ausgeführt wurde, ist es so, dass es in Polen nur im gerichtlichen Bereich eine Anwaltsgebührenordnung gibt. Im außergerichtlichen Bereich und auch in der Zwangsvollstreckung in Polen gibt es ein solche Gebührenordnung nicht. Von daher bestimmen die Anwälte ihre Gebühren selbst und verhandeln diese mit den Mandanten. Zu beachten ist, dass man in Polen - was verständlich ist - keinen Anwalt finden wird, der für die deutschen Anwaltsgebühren bei Streitwerten unter € 1.000,00 arbeitet. Viele der “Internetsachen”, die der deutsche Anwalt notgedrungen annimmt und dann € 50,00 für die außergerichtliche Vertretung bei der Rechtsschutzversicherung aberechnet, würde in Polen kein Rechtsanwalt annehmen, da sich diese Fälle schlichtweg einfach nicht lohnen.

Von daher sollte man auf jeden Fall damit rechnen, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts in Polen bei geringen Streitwerten teurer und bei hohen Streitwerten wenigstens vergleichbar mit der Vergütung eines deutschen Anwalts ist. Inkasso in Polen ist als kein “Schnäppchen”.

Stundenhonorare sind in Polen in Wirtschaftskanzleien üblich. In Wirtschaftssachen muss mit Honoraren zwischen € 150,00 netto bis 250,00 netto pro Stunde gerechnet werden. In Großkanzleien sind die Stundensätze höher. Auch existiert ein Gefälle zwischen Großstädten, wie Warschau und landlächen Regionen.

Durchaus denkbar ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars für z.B. ein komplette Instanz.

Bei Anwaltskanzleien in Polen, die eben nicht täglich mit deutsch-polnischen Rechtsfällen zu tun haben, ist es auch üblich einen sog. “Deutschenaufschlag” zu nehmen, da ohne weiteres Nachdenken vorausgesetzt wird, dass der deutsche Mandant schon genug Geld haben wird.

Die Höhe der Mindestgebühren für Anwälte ist in Polen nur für das gerichtliche Verfahren geregelt. Auf der Seite “Polen Rechtsanwalt” - “Anwaltsgebühren in Polen” finden Sie Informationen zu der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren und eine Tabelle nach Streitwerten geordnet.

Sofern Sie Informationen zur Höhe der Gerichtsgebühren in Polen benötigen, finden Sie diese ebenfalls auf der Seite “Polen Rechtsanwalt” - “Gerichtsgebühren in Polen” .

Wir vertrete seit Jahren deutsche Mandanten in Polen.

Für weitere Informationen zum Thema Inkasso in Polen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Eine Kontaktaufnahme ich auch per E-Mail (info@anwalt-martin.de) möglich:

Rechtsanwalt A. Martin - Anwalt Polen

 

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