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Die Rechtsanwaltskanzlei Martin befindet sich seit dem Jahr 2005 auch in Polen (Stettin). Rechtsanwalt Andreas Martin ist in Stettin als erster deutscher und ausländischer Anwalt in die Liste der ausländischen Rechtsanwälte, welche bei der Rechtsanwaltskammer Stettin geführt wird, eingtragen worden (Registrierungsnummer: 0001). Durch diese Eintragung kann Anwalt Martin in Polen, wie ein polnischer Anwalt (Adwokat) vor Gericht und vor Behörden auftreten. In der Kanzlei in Stettin erfolgt eine Zusammenarbeit - in Bürogemeinschaft - mit 3 polnischen Anwälten. Die Kanzleisprachen sind Deutsch und Polnisch.
Bitte beachten Sie, dass in Polen - auch Nichtjuristen juristische Dienstleistungen anbieten dürfen - und auch GmbH-Gründungen in Polen anbieten. Man sollte sich überlegen, ob man die GmbH in Polen von einem Rechtsanwalt gründen lässt oder von einer Firma, deren juristische Kompetenz man nicht einschätzen kann.
Rechtsanwalt in Polen - Kanzlei in Stettin
Als deutscher Rechtsanwalt in Stettin erfolgt eine Betreuung von deutschen Geschäftsleuten vor Ort. Die Beratung durch einen Spezialisten gerade im polnischem Gesellschaftsrecht in meist unumgänglich. Bei der Gründung einer GmbH in Polen dürfen keine Fehler passieren, da dies die Basis für die weitere wirtschaftliche Tätigkeit in Polen ist. Ein deutscher Anwalt, der in Polen als EU-Anwalt registriert ist, kann Unterschiede zwischem dem deutschen und polnischen GmbH-Recht erläutern und vor allen auch die Risiken und Vorteile erläutern.
Als erster deutscher und ausländischer Anwalt ist Rechtsanwalt Martin in die Liste der ausländischen Rechtsanwälte bei der Rechtsanwaltskammer Stettin eingetragen worden. Von daher ist eine Vertretung in Polen - auch vor Gericht - in vollen Umfang möglich.
Eine Vertretung erfolgt entweder durch Rechtsanwalt Martin oder einem Mitarbeiter der Kanzlei oder durch einen der 3 polnischen Kollegen in der Kanzlei (Bürogemeinschaft in Stettin).
Ein Schwerpunkt der Kanzlei Polen war von vornherein die Vertretung in Wirtschaftssachen, insbesondere die Gründung von neuen Gesellschaften für deutsche Mandanten. Eine häufig gewählte Rechtsform in Polen ist die GmbH oder die Einzelfirma in Polen. Hier sind steuerrechtliche Besonderheiten (in Polen gibt es eine geringere Körperschaftssteuer, als in Deutschland und keine Gewerbesteuer) und auch haftungsrechtliche Umstände zu beachten.
Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt ist unumgänglich.
Bei der GmbH- Gründung in Polen ist zu beachten, dass seit Januar 2006 sich das Mindeststammkapital der GmbH auf 5.000,00 pol. Zl. (ungefähr € 1.300,00) ermäßigt hat. Früher betrug das Mindeststammkapital noch 10 Mal soviel. Die GmbH- Gründung in Polen läuft in ähnlichen Schritten ab, wie die Gründung einer GmbH in Deutschland. Es gibt allerdings auch einige Unterschiede.
Zu beachten ist dabei, dass natürlich beim Notartermin ein Dolmetscher für die polnische Sprache notwendig ist, der auch in Polen vereidigt sein muss. Die Daten zur Person werden in Polen in den Notarvertrag umfangreicher aufgenommen (auch angaben zum Namen der Eltern).
Weiter ist erforderlich, dass man am Anfang schon nach geeigneten Geschäftsräumen Ausschau hält, wobei zu beachten ist, dass in vielen polnischen Großstädten die Mieten vergleichbar sind, trotz geringerer Einkommen, wie in Deutschland. Auch bei der Suche nach Geschäftsräumen sind wir behilflich.
Häufig vertreten wir deutsche Muttergesellschaften, die in Polen eine Tochtergesellschaft gründen wollen. Diese hält dann die Geschäftsanteile an der polnischen GmbH (Spzoo).
Ein weiterer Schritt wäre dann der Termin bei der Bank, um ein Konto in Polen zu eröffnen. Bei der Anmeldung beim Handelsregister ist zu beachten, dass das polnische Handelsregister (KRS) etwas strenger ist, als das deutsche Gericht. Die Anmeldung erfolgt auf einem Formular, wobei das Gericht sehr genau prüft, ob alle Angabe 100%ig richtig sind. Sind Angaben falsch, wird der Antrag mit einer Frist zur Berichtigung zurück übersandt, was zu unliebsamen Verzögerungen führen kann. Zusammen mit der Anmeldung zum Handelsregister - dies ist in Deutschland anders - stellt man in Polen auch gleich die Anträge auf die Steuernummer (NIP) und die REGON-Nummer.
Darüber hinaus gibt es weitere viele Besonderheiten der polnische GmbH, die den deutschen Geschäftsleuten unbekannt sind. Dies trifft die Haftung der Geschäftsführer (in Polen heißen diese Vorstände/ die so genannte Sekundärhaftung) als auch die Angabe des Unternehmensgegenstandes (in Polen gibt es hierfür einen Katalog) u. s. w. Es würde den Rahmen dieser Ausführungen sprengen, wenn man die entsprechenden Unterschiede alle aufzählen würde.
Darüber hinaus sollte man mit Begriffen, wie NIP, KRS, REGON, Swift- Code etc. etwas anfangen können. Die Begriffserklärungen finden Sie auf folgender Seite…
Rechtsanwalt Polen -
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