Firmengründung in Polen
Eine weitere Rechtsform - neben der polnischen GmbH - die in Polen von deutschen Geschäftsleuten häufig gewählt wird, ist die polnische Einzelfirma / Firma.
Steuerrechtliche Vorteile der Firma in Polen
Die Firma in Polen hat im Normalfall gegenüber der GmbH in Polen steuerrechtliche Vorteile, da seit dem Jahr 2009 in Polen der Gewinn der polnischen Einzelfirma bis zur Höhe von rund 85.000,00 PLN (ungefähr € 20.000,00) nur mit 18 % besteuert (Einkommenssteuer) wird.
Wenn bei der Firma höhere Gewinne zu erwarten sind, kann man auch von Anfang an zu einer Pauschalbesteuerung des gesamten Gewinnes optieren. Die Besteuerung beträgt dann in Polen nur 19 %.
Diese Besteuerung ist günstiger als in Deutschland.und zwar vor allem dann, wenn hohe Gewinne erzielt werden.
Einzelfirma - Gründung
Auch ist es so, dass eine Firma in Polen ohne Notartermin (wie in Deutschland auch) und schneller gegründet werden kann. Am längstens dauert hierbei die Wartezeit in Bezug auf die Steuernummer (NIP), die in Polen beim Finanzamt zu beantragen ist. Die REGON wird ebenfalls beantragt.
weitere Vorteile der Firma in Polen
Die Firma ist leichter handhabbar, hat allerdings einige Nachteile in Bezug auf die Haftung, da ebenso, wie in Deutschland, die polnische Firma, also der Inhaber mit seinem kompletten Vermögen haftet. Dabei ist zu beachten, dass diese Haftung sich natürlich nicht auf Polen beschränkt, sondern dann auch später in Deutschland die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
anwaltliche Unterstützung bei der Firmengründung
Genauso, wie bei der GmbH in Polen, ist bei der Firma in Polen zu klären, inwieweit Geschäftsräume bereits vorhanden sind oder ob wir Ihnen bei der Suche nach Geschäftsräumen behilflich sein sollen. Genauso ist es so, dass auch aufgrund langjähriger Tätigkeit in Polen wir Ihnen bei der Vermittlung von entsprechenden Geschäftskontakte behilflich sein können.
Darüber hinaus hat sich bewehrt, dass ein Mitarbeiter vor Ort, der natürlich der deutschen Sprache mächtig ist, in die örtlichen Gegebenheiten (z.B. in Stettin) entsprechend einführt.
Informationen zur Gründung einer polnischen GmbH finden Sie hier.
Rechtsanwalt A. Martin - Anwalt Polen
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