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Eine weitere Rechtsform - neben der polnischen GmbH - die in Polen von deutschen Geschäftsleuten häufig gewählt wird, ist die polnische Einzelfirma / Firma. Bei einer Firmengründung in Polen sind verschiedene Umstände zu beachten. Viele deutsche Geschäftsleute kennen zwar einige Vorteile der Unternehmensgründung in Polen (Steuern), aber wissen meist nicht, welche Rechtsform in Polen für sie die Günstigste ist.
Kriterien für die Entscheidung über die Gründung einer Firma in Polen
Dies hängt neben steuerlichen Faktoren auch von weiteren Umständen, wie z.B.
- Haftung
- Branche
- Image
- Kapital
ab. Vor der Gründung einer Firma in Polen ist immer eine eingehende Rechtsberatung erforderlich.
Die Kanzlei Martin befindet sich bereits seit dem Jahr 5 Jahren in Polen/ Stettin. Rechtsanwalt Martin ist im Jahr 2005 in Stettin als erster deutscher und ausländischer Rechtsanwalt in die Liste der ausländischen Anwälte, welche bei der Anwaltskammer Stettin geführt wird, eingetragen worden.
Kanzlei Stettin
al. Wojska Polskiego 31/3 PL-70-473 Szczecin
Tel. +48 91 814 25 03
oder + 48 91 885 80 14
Fax.+48 91 814 25 04 E-mail: polska@anwalt-martin.de
Die Firma in Polen hat im Normalfall gegenüber der GmbH in Polen steuerrechtliche Vorteile, da seit dem Jahr 2009 in Polen der Gewinn der polnischen Einzelfirma bis zur Höhe von rund 85.000,00 PLN (ungefähr € 20.000,00) nur mit 18 % besteuert (Einkommenssteuer) wird.
Wenn bei der Firma höhere Gewinne zu erwarten sind, kann man auch von Anfang an zu einer Pauschalbesteuerung des gesamten Gewinnes optieren. Die Besteuerung beträgt dann in Polen nur 19 %.
Diese Besteuerung ist günstiger als in Deutschland.und zwar vor allem dann, wenn hohe Gewinne erzielt werden.
Eine Gewerbesteuer gibt es in Polen nicht.
Auch ist es so, dass eine Firma in Polen ohne Notartermin (wie in Deutschland auch) und schneller gegründet werden kann. Am längstens dauert hierbei die Wartezeit in Bezug auf die Steuernummer (NIP), die in Polen beim Finanzamt zu beantragen ist. Die REGON (Nummer des Statistikamtes) wird ebenfalls beantragt.
Die Gründung erfolgt beim Gewerbeamt oder beim Stadtamt; dort wo sich der Sitz der Firma befindet. Die Anmeldung geht recht zügig.
Anders als in Deutschland wird in Polen der Gegenstand der Unternehmenstätigkeit nicht umschrieben/beschrieben, sondern hierfür gibt es einen Katalog mit speziellen Nummern (PKD-Nummern), die anzugeben sind.
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach geeigneten Geschäftsräumen in Polen, vor allem im Raum Stettin (Westpommern).
Die Firma ist leichter handhabbar, hat allerdings einige Nachteile in Bezug auf die Haftung, da ebenso, wie in Deutschland, die polnische Firma, also der Inhaber mit seinem kompletten Vermögen haftet. Dabei ist zu beachten, dass diese Haftung sich natürlich nicht auf Polen beschränkt, sondern dann auch später in Deutschland die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Genauso, wie bei der GmbH in Polen, ist bei der Firma in Polen zu klären, inwieweit Geschäftsräume bereits vorhanden sind oder ob wir Ihnen bei der Suche nach Geschäftsräumen behilflich sein sollen. Genauso ist es so, dass auch aufgrund langjähriger Tätigkeit in Polen wir Ihnen bei der Vermittlung von entsprechenden Geschäftskontakte behilflich sein können.
Darüber hinaus hat sich bewehrt, dass ein Mitarbeiter vor Ort, der natürlich der deutschen Sprache mächtig ist, in die örtlichen Gegebenheiten (z.B. in Stettin) entsprechend einführt.
Informationen zur Gründung einer polnischen GmbH finden Sie hier.
Rechtsanwalt A. Martin - Anwalt Polen
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