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Die Kanzlei Martin berät in Marzahn und Umgebung in familienrechtlichen Fällen. Dabei geht es vor allem um Beratung und Vertretung bei
- Scheidungen
- Trennungsunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Umgangsrecht
- Sorgererecht
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Hausratsaufteilung
Der Schwerpunkt liegt dabei auf die Durchführung von Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg und die damit einhergehnden Rechtsfälle, wie Trennungs- und Kindesunterhalt. Das Familiengericht Tempelhof- Kreuzberg ist für Eheleute aus Marzahn-Hellersdorf zuständig.
Rechtsanwalt Andreas Martin betreibt seit dem Jahr 2010 eine Zweigstelle in Marzahn und ist dort - neben dem Arbeitsrecht und Verkehrsrecht - auf dem Gebiet des Familienrechts tätig.
Wer sich scheiden lassen will, muss zunächst getrennt leben. Dies kann manchmal problematisch sein, wenn z.B. aus finanziellen Gründen ein Auszug aus der Ehewohnung nicht möglich ist. Die Trennung in der gleichen Wohnung ist meistens rechtlich äußerst problematisch.
Trennung innerhalb der gleichen Wohnung
Besser ist, dass die Eheleute einen Rechtsanwalt- z.B. in Marzahn- Hellersdorf - aufsuchen und dieser den Eheleuten bescheinigt, dass diese sich trennen wollen, dann wird die Agentur für Arbeit die neuen Wohnungen finanzieren. Natürlich kann der Anwalt nicht bestätigen, dass die Eheleute bereits getrennt leben, denn er hat letztendlich nur die Auskunft eines Ehepartners und kann dies nicht überprüfen.
Ausreichend ist aber, wenn der Mandant den Anwalt mit der Scheidung beauftragt und dieser dann die Gegenseite anschreibt und die Trennungs- und Scheidungsabsicht mitteilt.
Trennungsbescheinigung für die Agentur für Arbeit Marzahn-Hellersdorf
Häufig kommen Mandanten mit diesen Anliegen zu mir, um eine entsprechende Bescheinigung vom Anwalt zu erhalten. Meist waren diese bei der Agentur für Arbeit Marzahn-Hellersdorf und beziehen Sozialleistungen. Die Agentur möchte dann eine Bescheinigung haben, dass tatsächlich die Ehe nicht fortgesetzt werden soll und die Parteien sich scheiden lassen wollen.
Trennungsjahr abwarten
Viele Mandanten wissen, dass in Deutschland - nach deutschem Recht (dieses muss nicht zwingend bei ausländischen Eheleuten Anwendung finden) - Voraussetzung für eine Ehescheidung die Trennung der Eheleute für wenigstens 1 Jahr ist.
Härtefallscheidung
Eine Scheidung schon vor ablauf des Trennungsjahres ist nur in Ausnahmefällen möglich. Man spricht hier von der sog. Härtefallscheidung. Diese kommt dann in Betracht, wenn es einem Ehepartner nicht mehr zumutbar ist bis zum Ablauf des Trennungjahres mit der Ehescheidung zu warten. Hier sind Fälle, wie erhebliche häusliche Gewalt und sexueller Mißbrauch denkbar.
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