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Ein Erbschein ist eine öffentliche Urkunde, die vom Nachlassgericht (Amtsgerichte in Berlin) auf Antrag des Erben bzw. der Erben ausgestellt wird. Aus dem Erbschein ergibt sich, wer Erbe geworden ist. Weiter ergibt sich auch aus dem Erbschein, zu welcher Quote der Erbe geerbt hat. Besteht eine Erbengemeinschaft sind diese mit ihrer jeweiligen Quote im gemeinschaftlichen Erbschein enthalten.
Der Erbschein dient zum Nachweis der Erbenstellung. Der Erbe muss in diversen Situationen seine Erbenstellung nachweisen. Ansonsten könnte ja jeder behaupten, dass er Erbe geworden ist. Gerade Behörden/Gerichte und auch Banken stellen sich ohne Vorlage des Erbscheines “quer”. Ohne Vorlage des Erbscheines kommt kein Erbe an das Konto des Erblassers (es sei denn er konnte bereits vorher darüber verfügen). Man sollte auch als Erbe bedenken, dass das Grundbuch zu berichtigten ist. Dort steht im Normfall immer noch der Erbe. Die Berichtigung des Grundbuches geht auch nur mit dem Erbschein.
Der Erbschein wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Dort ist der Antrag zu stellen.
Wie lange die Erteilung des Erbscheines dauert, hängt vom Gericht und auch von der Auslastung des Gerichtes ab. Im Sommer dauert dies in der Regel länger, da viele Rechtspfleger im Urlaub sind. Im Raum Berlin muss man in der Regel mehrere Monate auf die Erteilung des Erbscheines warten. Der Grund liegt in der starken Auslastung der Gerichte. Die Erteilung des Erbscheines verzögert sich auch häufig dadurch, dass nicht alles Unterlagen vollständig eingereicht wurden und die Angaben nicht vollständig sind.
Für die Beantragung auf Erteilung eines Erbscheines braucht man in der Regel keinen Rechtsanwalt. Es besteht kein Anwaltszwang in diesen Sachen. Von daher kann man den Antrag selbst stellen. Eine andere Frage ist, ob es nicht sinnvoll ist einen Rechtsanwalt, der sich im Erbrecht - vor allem im Raum Berlin - auskennt, zu beauftragen.
Wenn die Erteilung des Erbscheines zügig gehen soll, weil der Erben bzw. die Erben wenig Zeit haben und dringend die Erbschaftsangelegenheit abwickeln wollen, dann macht es auf jeden Fall Sinn einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der den Erbscheinsantrag stellt. Der Grund hierfür ist der, dass der Rechtsanwalt (Anwalt Erbrecht Berlin) weiß welche Unterlagen beim Nachlassgericht eingereicht werden müssen und wie der Erbscheinsantrag zu stellen ist. Gerade im Raum Berlin wird so eine deutliche Beschleunigung erreicht. Die Anträge können recht kompliziert sein, vor allem dann, wenn mehrere Erben beteiligt sind und unterschiedliche Staatsangehörigkeiten bestanden haben.
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