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Die Kanzlei Martin arbeitet seit Jahren erbrechtliche Fälle und vertritt Mandanten im Erbrecht sowohl in Berlin-Brandenburg als auch in Mecklenburg-Vorpommern und in Polen.
Die Bearbeitung erbrechtlicher Fälle erfordert solide Kenntnisse im Erbrecht. Wichtig ist vor allem, dass man auch die emotionale Situation der Mandanten versteht. Dem Erbrechtsfall geht immer der Verlust eines nahen Angehörigen voraus. Dies davon nicht vergessen. Darüber hinaus ist die Abbildung des Erbrechtsmandates vor allem dadurch geprägt, dass vor allem auch Streitigkeiten innerhalb der Familie auftreten, die die Mandanten natürlich auf ein Mindestmaß begrenzen wollen. Manchmal so auch so, dass der Mandant „bis aufs Messer“ kämpfen will und sich stark benachteiligt fühlt.
Immer wieder erstaunlich ist, dass gerade in erbrechtlichen Fällen häufig die Unwahrheit gesagt/ mitgeteilt würde. Dieses vor allem dann so, wenn zum Beispiel der Erbschaftsbesitzer Auskunft über den Nachlass geben soll. Dieser ist zwar zur Wahrheit verpflichtet. Allerdings kommt es nicht selten vor, dass dieser mal einige Vermögensgegenstände „vergisst“. Es gibt allerdings Möglichkeiten, natürlich in einem gewissen Rahmen, die es erlauben die Angaben zu überprüfen. Im Notfall muss derjenige der die Auskunft erteilt seine Angaben an Eides statt versichern.
In folgenden Bereichen des Erbrechtes vertreten und beraten wir Mandanten:
- Beratung und Vertretung im Vorfeld des Erbfalles
- Erstellung von Testamenten und erbrechtlichen Verfügungen
- Beratung bei der erbrechtlichen Gestaltung und Übertragung von Vermögenswerten
- Gestalten von gemeinschaftlichen Testamenten
- Erstellung von Patientenverfügungen
- Erstellung von Versorgungsvollmachten
- Erstellung von postmortalen Vollmachten (Kontovollmachten etc.)
- Ermittlung des gesetzlichen Erbteils/ des Pflichtteils
- Beantragung von Erbscheinen
- Vertretung des Erben
- Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft/ Vermögensaufteilung
- Vertretung des Pflichtteilsberechtigten
- Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegenüber den Erbschaftsbesitzer
- Erbschaftsstreitigkeiten vor den Gerichten
- Beratung bei der Verwaltung des Nachlasses
- Beratung im Zusammenhang mit Grundstücken/Immobilien beim Erbfall
Für eine weitergehende Beratung vereinbart wird eine Termin in der Kanzlei in Berlin (Zweigstelle). Bitte beachten Sie, dass Sie keine kostenlose Rechtsauskunft erteilen.
Zum Beratungstermin sollten sie im Normalfall folgende Unterlagen mitbringen:
- Testament/ Verfügung des Erblassers
- Schriftverkehr mit der Gegenseite soweit vorhanden
- Schriftverkehr mit dem Gericht soweit vorhanden
- Urkunden, wie die Erbschaft belegen
- Erbschein soweit vorhanden
Sinnvoll kann es sein, wenn die Unterlagen zuvor geordnet wurden, da dann die Beratung schneller und sicherer erteilt werden kann.
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