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Informationen zur Ehescheidung in Berlin

Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung zum Thema Scheidung in Berlin und deren Voraussetzungen:

Folgende Grundfälle kann man bei einer Scheidung unterscheiden:

1. Die Eheleute leben noch nicht getrennt und einer möchte, dass der andere aus der Ehewohnung auszieht!

Zu diesem Zeitpunkt ist eine Scheidung nicht möglich. Die Ehescheidung setzt nach deutschen Recht immer eine Trennung der Eheleute voraus. Die Trennung muss auch für eine bestimmte Dauer sein, dazu wird nachfolgend nochmals etwas ausgeführt. Wichtig ist, das es problematisch ist, wenn ein Ehegatte vom anderen verlangt, dass er die eheliche Wohnung verlässt und auszieht. Ein solcher Anspruch auf Auszug und Verlassen der Ehewohnung besteht nur dann nach dem Gewaltschutzgesetz, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen. Dies ist nur in Ausnahmesituationen der Fall (eheliche Gewalt).

Selbst wenn einer der Ehegatten der Eigentümer der Ehewohnung oder des Hauses ist, kann er nicht ohne Weiteres verlangen, dass der andere Ehegatte die Wohnung dauerhaft verlässt.

Wenn man sich hier nicht einig wird, zieht dann in der Praxis meistens der Ehegatte aus, der sich scheiden lassen will.

Rechtsanwalt Scheidung Berlin

2. Eine Trennung der Eheleute liegt bereits vor, die Trennungsdauer beträgt aber noch nicht ein Jahr!

Nach deutschem Recht  müssen die Eheleute wenigstens ein Jahr voneinander getrennt leben.  Eine einvernehmliche Scheidung ist eine Scheidung bei der beide Ehegatten zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung der Ehescheidung zustimmen.

Das Trennungsjahr beginnt dann, wenn einer der Eheleute aus der ehelichen Wohnung auszieht oder beide die Wohnung verlassen und nicht mehr zusammen wohnen. Es auch möglich, dass innerhalb der Wohnung eine Trennung stattfindet.

In der Praxis ist es allerdings so, dass die Eheleute meistens nicht wissen, welche hohen Anforderungen an einer solchen Trennung innerhalb der Wohnung zu stellen sind.

Erforderlich ist nämlich, dass jeder Ehegatte sein eigenes Leben innerhalb der Ehewohnung führt. Dies heißt, dass Mahlzeiten und Einkäufe und Waschen der Wäsche nicht gemeinsam getätigt werden. Daran scheitert häufig die Trennung innerhalb der Ehewohnung. Es muss faktisch eine Trennung von Tisch und Bett vorliegen und dies ist schwer zu realisieren, vor allem bei kleinen Wohnungen.

Härtefallscheidung

In absoluten Ausnahmefällen ist auch eine so genannte Härtefallscheidung möglich, dass heißt eine Ehescheidung, die vor Ablauf des Trennungsjahres realisiert werden kann. Eine so genannte Härtefallscheidung setzt aber schwere Verfehlungen eines Ehepartners voraus. Dies kommt in der Praxis, auch wenn viele Eheleute dies anders sehen, recht selten vor. Unstimmigkeiten in der Ehe führen nicht zur Härtefallscheidung.

Ehescheidung Berlin

3. Eine Trennung der Eheleute liegt vor und das Trennungsjahr ist bereits abgelaufen!

Grundsätzlich ist nach Ablauf des Trennungsjahres eine einverständliche Ehescheidung möglich. Die Frage ist nur, was passiert, wenn ein Ehegatte die Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres nicht möchte. Im Gesetz steht, dass eine einvernehmliche Scheidung nach 1 Jahr Trennung möglich ist, während eine streitige Ehescheidung,eine Trennungsdauer von 3 Jahren voraussetzt.

 

In der Rechtsprechung ist es allerdings anerkannt, dass auch eine streitige Ehescheidung möglich ist, nach Ablauf des Trennungsjahres und vor Ablauf der 3jährigen Trennung. Dies setzt aber voraus, dass der Ehegatte, der sich scheiden lassen will, vor Gericht nachweist, dass die Ehe  zerrüttet ist. Ein solcher Nachweis ist dann zum Beispiel möglich, wenn beide Eheleute einen neuen Lebenspartner haben und  eine Versöhnung schon deshalb nicht zu erwarten ist. Ehescheidung Berlin.

 

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Kanzlei in Berlin. Für einen Termin bitte wir um telefonische Rücksprache.

 

 

 

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