|
Die Kanzlei Martin beschäftigt sich mit Problemen des Arbeitsrechts. Dabei wird verstärkt auf die Rechtsprechung im Berliner Raum, also auf die Rechtsprechung des Arbeitsgerichtes Berlin (ArbG Berlin) und des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg (LAG Berlin) abgestellt.
Arbeitsrecht Berlin
Die Anwaltskanzlei befindet sich in Berlin/ Marzahn (S-Bahnhof Springfuhl).
Wir beraten bei Kündigungen, ausstehenden Arbeitslohn, Abfindungen, ausstehnden Urlaub und nicht bezahlte Überstunden. Gerade, wenn es um die Abwehr einer Arbeitgeberkündigung geht, helfen wir gern. Wir erheben dann für Sie die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin. Die Finanzierung der Klage ist über eine Rechtsschutzversicherung oder über PKH (Prozesskostenhilfe) möglich, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Termine mit Rechtsanwalt Andreas Martin oder Rechtsanwältin Katrin Winkler (auch Fachanwältin für Sozialrecht) auf dem Rechtsgebiet des Arbeitsrechts nach Vereinbarung (auch kurzfristig möglich): unter
Tel: 030 74 92 16 55
Wir vertreten Sie in folgenden arbeitsrechtlichen Angelegenheiten - außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - und auch deutschlandweit:
- Geltendmachung von Arbeitslohn
- Kündigung
- Abfindung bei Kündigung
- Kündigungsschutz bei ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung d
- Urlaubsansprüche
- Überstundenvergütung
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Herausgabe von Arbeitspapieren
- Aufhebungsverträge
- Kündigung Berlin
- Kündigungsschutz Berlin
- Arbeitslohn Berlin
Gerade im Raum Berlin/ Brandenburg gibt es eine Vielzahl von Arbeitnehmern, die arbeitsrechtliche Probleme haben und diesbezüglich eine Beratung wünschen. Dabei sind die arbeitsrechtliche Rechtsprechung der Berliner Gerichte und natürlich die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes zu beachten.
Die Mandate werden in den Kanzleien in Marzahn (Zweigstelle), Löcknitz oder in Stettin (Polen) bearbeitet.
häufige Fälle im Jahr 2009
Gerade Kündigungsschutzklagen sind derzeit häufig vor Gericht, da in letzter Zeit aufgrund der Wirtschaftskrise diverse Firmen ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten dadurch zu lösen versuchen, dass sie Arbeitnehmer entlassen. Auch wenn hier meist wirtschaftliche Gründe vorliegen,heißt dies noch lange nicht, dass die Kündigung auch wirksam ist. Sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, ist nämlich vom Arbeitgeber eine sog. Sozialauswahl vorzunehmen, die häufig falsch vorgenommen wird.
Auch gibt es immer häufiger Probleme mit der Betriebsratsanhörungen. Häufige Fehler sind hier die fehlende oder vor allem unvollständige Unterrichtung des Betriebsrates. Werden nicht alle relevanten Daten dem Betriebsrat übermittel, dann ist die Anhörung nicht wirksam vorgenommen worden.
Imm noch gibt es auch vermehrt Probleme mit der Zahlung von Löhnen. Der Arbeitslohn ist im Normalfall am Monatsende fällig. In vielen Arbeitsverträgen finden sich aber Regelungen, die die Fälligkeit bis zum 15. des nachfolgenden Monats verschieben. Der Arbeitgeber ist automatisch im Verzug, wenn er den Lohn am Fälligkeitstag nicht zahlt.
Zu beachten:
Eine Kostenerstattung (Anwaltskosten) findet weder im außergerichtlichen Bereich, noch vor dem Arbeitsgericht in der I. Instanz statt.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
Rechtsanwalt Andreas Martin
Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrecht Berlin Marzahn
|