Bundesverfassungsgericht hält genauere Prüfung der Leistungsfähigkeit von Unterhaltsschuldnern im Kindesunterhaltsverfahren für notwendig
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 1 BvR 2867/11 vom 18.6.2012) hält die bisherige Rechtsprechung zur Anrechnung von fiktiven Einkommen des Unterhaltsschuldners für verfassungswidrig. Die Gerichte müssen hier genauer ermitteln, welches Einkommen der Unterhaltsschuldner erzielen könnte.