BGH: Leistungsfähigkeit des “Kindes” beim Elternunterhalt für Pflegeheim
Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 7.8.13 – XII ZB 269/12) hatte sich mit der Frage der Leistungsfähigkeit zur Zahlung für die Mutter des Antragsgegners, die eine Heimleistung in Anspruch genommen hatte, auseinanderzusetzen. Der BGH führte nochmals aus, dass das unterhaltspflichtige Kind zur Unterstützung seiner Eltern auch seinen Vermögensstamm (Grundvermögen/ Versicherungsansprüche). Dabei ist aber einschränkend zu beachten, dass das Kind seinen eigenen angemessenen Unterhalt nicht zu gefährden braucht.