Bei Unfall in Polen gilt in der Regel polnisches Schadenersatzrecht
Gerade in der Urlaubszeit passieren viele Unfälle im Ausland. Viele deutsche Staatsbürger sind in Polen (z.B. an der Ostsee) im Urlaub. Kommt es zum Verkehrsunfall in Polen gilt in der Regel das materielle, polnische Schadenersatzrecht. Es sei denn, der Unfall ereignet sich zwischen 2 Deutschen. Dies hat diverse Auswirkungen, insbesondere sind außergerichtliche Anwaltskosten nach dem polnischem Verkehrsrecht grundsätzlich nicht ein erstattungsfähiger Schaden.